Mädel missbraucht

Höchstgericht bestätigt Fußfessel für Sextäter

Österreich
31.10.2012 11:52
Ein 51-jähriger Sexualstraftäter aus Salzburg, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat, muss nun fix nicht ins Gefängnis. Der Verwaltungsgerichtshof, kurz VwGH, bewilligte dem Mann den elektronisch überwachten Hausarrest, also die Fußfessel. Der 51-Jährige war zuvor rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft - acht Monate davon unbedingt - verurteilt worden.

Das Gericht hatte festgestellt, dass ein Rechtsanspruch auf elektronische Fußfessel besteht, wenn die zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigt, der Rechtsbrecher im Inland über eine geeignete Unterkunft verfügt und einer geeigneten Beschäftigung nachgeht.

Zudem muss der Fußfessel-Anwärter Einkommen beziehen, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, Kranken- und Unfallversicherungsschutz genießen und die schriftliche Einwilligung der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorlegen. Außerdem muss die Prognose, dass der Rechtsbrecher diese Vollzugsform nicht missbrauchen wird, positiv sein.

"Ließ sich seit sechs Jahren nichts zuschulden kommen"
All diese Kriterien für die Bewilligung der Fußfessel sah das Höchstgericht im Fall des 51-Jährigen als erfüllt an: "Der Mann hat sich seit sechs Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, es gibt auch keine Anhaltspunkte, dass er in den nächsten sechs Monaten erneut straffällig wird", erklärte ein Sprecher des VwGH.

Das Höchstgericht wies damit die Beschwerde der Vollzugsdirektion, dem Mann die Fußfessel zu bewilligen, als unbegründet ab. Zudem betonte der VwGH, dass die erstinstanzliche Ablehnung der Fußfessel auf eine Expertise der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter basiere, die sich ausschließlich auf Aussagen gestützt hatte, die dem lange zurückliegenden Strafverfahren entnommen wurden.

Der Verein Neustart habe hingegen erst heuer im Mai festgestellt, dass keine missbräuchliche Verwendung der Fußfessel zu befürchten sei. Deshalb sei die Fußfessel gerechtfertigt.

"Die Entscheidung des VwGH wird selbstverständlich umgesetzt werden", hieß es dazu am Mittwoch aus dem Ministerium.

"Ich verstehe das einfach nicht"
Enttäuscht über die Entscheidung zeigte sich am Mittwoch das inzwischen 22-jährige Missbrauchsopfer Sabine K. "Ich verstehe das einfach nicht", sagte sie in einer ersten Reaktion. Sie habe den Verein Neustart darüber informiert, dass sie von ihrem Vergewaltiger noch heute verfolgt werde, worauf sie lediglich zur Antwort bekommen habe, dass es verständlich sei, dass der 51-Jährige für sie ein unsympathischer Mensch sei.

Außerdem habe der Verein nur geprüft, ob der Mann inzwischen nochmals verurteilt worden sei, nicht aber, ob zwischenzeitlich gegen ihn ermittelt, das Verfahren aber eingestellt worden sei oder immer noch ermittelt werde. "Die Begutachtung war fehlerhaft, weil man auf die Risikofaktoren nicht eingegangen ist", so die junge Frau.

Verärgert zeigte sie sich auch über das "Signal, das damit auch an andere Opfer ausgeht". Und auch die Aussage, dass der 51-Jährige seit seiner Verurteilung nicht mehr straffällig geworden sei, sei zu hinterfragen - denn man wisse, wie lange es dauere, bis Opfer sprechen. In ihrem Fall hofft Sabine K., dass Neustart "seine Fehler" noch erkenne und es dann noch eine Möglichkeit zur Korrektur der nunmehrigen Entscheidung komme.

"Kontakt zum Opfer war uns wichtig"
"Im vorliegenden Fall war uns auch der Kontakt zum Opfer wichtig", erklärte dagegen Neustart-Sprecher Andreas Zembaty am Mittwoch. Es habe ein eineinhalbstündiges Gespräch mit der 22-Jährigen stattgefunden. Gleichzeitig wurde der jungen Frau Experten-Hilfe angeboten. "Wir haben ihr geraten, falls sie sich bedroht fühlt, die Exekutive zu verständigen (...) und wir stellen ihr eine Expertin zur Verfügung (...). Dieses Angebot hat sie grundsätzlich auch angenommen", so Zembaty.

Mädchen mehrfach sexuell missbraucht
Der ehemalige Hundeausbildner hatte 2005 und 2006 die damals 15-bzw. 16-Jährige mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Nach seiner Verurteilung suchte er um Strafaufschub an, und stellte später, kurz vor dessen Ablauf, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der erst nach über dreieinhalb Jahren im November des Vorjahres abgewiesen wurde. Zur selben Zeit wurde auch der unbedingte Teil der Haft auf sechs Monate reduziert.

Heuer im März beantragte der 51-Jährige, die Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Haushalt verbüßen zu können. Die Vollzugsbehörde in Salzburg lehnte dies ab, doch das Oberlandesgericht Linz bewilligte die elektronische Fußfessel. Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin an, den Fall durch den VwGH prüfen zu lassen. Die Vollzugsdirektion erhob in der Folge Beschwerde gegen den Bescheid des OLG Linz.

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