Unterlassene Hilfe?

Heim-Pflegerin und Seelsorger müssen sich verantworten

Salzburg
18.05.2010 10:40
Eine Pflegerin vom Seniorenheim in Salzburg-Hellbrunn und ein Seelsorger müssen sich am Salzburger Bezirksgericht wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Eine 73-jährige Bewohnerin hatte Anfang Dezember 2009 versucht, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. Strafrahmen: Bis zu sechs Monate Haft.

Ursprünglich wurde gegen die beiden Beschuldigten auch wegen Mitwirkung am Selbstmord ermittelt. Diesen Tatverdacht verfolgte die Justiz aber nicht. Dafür erhärtete sich der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Das Oberlandesgericht Linz wies einen Einstellungsantrag des Verteidigers ab.

Was war passiert: Anfang Dezember 2009 versuchte sich die im Rollstuhl sitzende Seniorenheimbewohnerin das Leben zu nehmen. Mit einem Messer fügte sie sich mehrere Schnittverletzungen an Beinen, Armen und am Hals zu. Und: Sie verlangte von der sofort herbei geeilten Pflegerin einen Priester für die letzte Ölung.

Arzt erst später gerufen?
Diesem Wunsch soll die Pflegerin auch nachgekommen sein. Außerdem verständigte die Betreuerin die Polizei. Ein Arzt, so lautet nun der Vorwurf (es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung), wurde aber nicht gerufen. Zumindest nicht unmittelbar…

Als die Polizei am Unglücksort eintraf, saß die Frau blutüberströmt im Rollstuhl. Das Messer hatte sie laut Bericht noch zwischen ihren Beinen liegen. Nach der Behandlung in der Doppler-Klinik konnte die Frau wieder ins Seniorenheim zurück.

Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Der Strafrahmen beträgt bis zu sechs Monate Haft.

von Max Grill, Kronen Zeitung

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