Schärfere Gesetze

Harte Strafen, keine Live-Wetten

Salzburg
28.09.2016 10:27

Das Land macht ernst und setzt nun das verschärfte "Buchmacher- und Totalisateure-Gesetz" um: "Da ist seit mehr als 20 Jahren nichts mehr passiert, es gibt nur neun Paragraphen, dem Wildwuchs war so nichts entgegen zu setzen.

Auch die SPÖ, die jetzt kritisiert, blieb jahrelang untätig. Wir wollen nun massiv die Jugend schützen", sagte die zuständige Landesvize Astrid Rössler (Grüne). 38 Paragraphen werden nun das Geschäft mit den Wetten einschränken - die Details dazu:

-) Bislang konnte im Grunde jeder, der 7000 Euro vorweisen konnte, ein Wettbüro eröffnen. Nun gibt es ab 2017 eine Zuverlässigkeitsprüfung, der Betreiber muss einen wirtschaftlichen Nachweis von 100.000 Euro bringen und braucht ein Wettreglement sowie ein Spielerschutz-Konzept. Gab es früher schon Verstöße, gibt es auch keine Lizenz.

-) Die Bewilligung gibt es nur mehr auf zwei Jahre anstatt auf drei, danach muss sie alle fünf Jahre erneuert werden.

-) Den Behörden muss jederzeit Zutritt für Kontrollen gewährt werden, sonst kann mit Hilfe der Polizei die Tür aufgebrochen werden. Bis dato gab es oft das Problem, dass der Eintritt verweigert werden konnte. Verstößt ein Betreiber gegen die Auflagen, setzt es eine Strafe von mind. 5000 bis max. 25.000 Euro. Beim zweiten Mal ist die Lizenz weg.

-) Die einträglichen Live-Wetten werden verboten: Es ist also nicht mehr möglich etwa bei Fußballspielen auf den nächsten Eckstoß oder auf die nächste rote Karte zu wetten.

-) Jeder Kunde muss volljährig sein und bekommt beim Betreiber gegen Vorlage des Ausweises eine so genannte, personalisierte Wettkundenkarte, mit der der Wett-Terminal bedient wird. Die Kosten für die technische Umstellung haben die Wettbüros zu tragen. Die Unternehmen müssen ein elektronisches Wettbuch über alle abgeschlossenen Wetten führen, mit der Karte können die Umsätze angezeigt werden. Die Behörden haben Einsicht auf die Daten, die fünf Jahre gespeichert werden müssen.

-) Um die Kunden besser zu schützen, gibt es durch die Karte die Möglichkeit zur Selbst- und Fremdsperre (mind. sechs Monate). Zu letzterer sind die Unternehmen verpflichtet, wenn sich eine Existenzgefährdung anbahnt. Ansonsten müssen sie für den entstandenen Schaden haften. Einen Schönheitsfehler hat die Karte jedoch: Sie gilt immer nur im Wettbüro, in dem sie ausgestellt wurde. Der von der Sperre Betroffene kann einfach das Lokal wechseln.

-) Die Betriebszeiten werden auf 6 bis 24 Uhr limitiert, Ausnahmen gibt es für Sportgroßereignisse mit Zeitverschiebung.

Keine Handhabe bei Glücksspielautomaten
Die Hoffnung hinter dem Gesetz: Nur seriöse, größere Wettbüros können sich die Auflagen leisten, die kleinen, teils halb illegalen, fallen durch den Rost: "Die Schwindligen braucht keiner", sagt Rössler. Für die Kontrollen sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig, die Lokale haben sechs Monate Zeit umzustellen. Keine Handhabe gibt es für das Land bei den Glücksspielautomaten: "Das ist Bundessache", sagt Rössler. Die BH hat aber mit der Finanzpolizei mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Einen Mindestabstand zu Schulen und Kindergärten etwa - wie von der SPÖ gefordert - sei rechtlich kaum möglich.

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