Spaßige Flugobjekte

Harte Strafen drohen bei illegalen Drohnen-Flügen

Salzburg
20.04.2017 16:14

Die Drohnen sind im Anflug - ob als Geschenk, Freizeitspaß oder als unternehmerisches Flugobjekt für Luftbilder, Videos oder gar Paketzusteller. Aber: Wer mit einer Drohne abhebt - ob privat oder gewerblich - der braucht die nötige Bewilligung der Austro Control! Bei der Abwicklung hilft ein Unternehmen aus Koppl.

Werner Noisternigg ist Programmierer. Und die sehen die Welt oft aus anderen Augen. "Ich selbst habe mir eine Drohne gekauft und mich durch den Bürokratie-Dschungel der Bewilligung gekämpft. Jetzt will ich anderen dabei helfen!"

Also gründete er mit Kollegen Alex Kloiber seine Firma "drohnenbewilligung.at" - und ist dabei eine Servicestelle eben um die nötigen Bewilligungen für den legalen Drohnen-Flug zu organisieren, sprich das Behördenverfahren voll abzuwickeln.

Die Nachfrage daran ist allenfalls gegeben: Gut 20.000 Drohnen werden jedes Jahr in Österreich verkauft - vom Kinderspielzeug bis zum Hightech-Fluggerät. Vielen Nutzern sind die rechtlichen Hintergründe und Vorschriften aber nicht bewusst, die ein legaler Drohnen-Flug mit sich bringt. "Hier drohen Bußgelder bis zu 20.000 Euro", weiß Drohnen-Experte Werner Noisternigg.

Wer darf wo fliegen
Allgemein formuliert: Während kleine, etwa handflächengroße Drohnen als klassisches Spielzeug bis zu einer Flughöhe von 30 Metern keine rechtlichen Nutzungseinschränkungen haben, gilt es bei größeren Modellen viele Fragen abzuklären: Wer darf wo fliegen? Und dabei auch filmen?

Sicher ist dabei nur die so genannten Bewilligung der "Klasse 1" bei der Luftfahrtbehörde Austro Control, bei der alle Drohnen über 250 Gramm mit montierter Kamera bewilligt werden müssen. "In Salzburg gibt es an die 500 angemeldete Drohnen", weiß Noisternigg, der eben mit seinem Startup-Unternehmen die Abwicklung des kompletten Bewilligungsverfahrens übernimmt. Noisternigg: "Das Ansuchen will gut vorbereitet sein", ist es mit knapp 300 Euro nämlich auch nicht unbedingt günstig. Derzeit bearbeitet er an die 20 Anfragen pro Tag - auch aus Deutschland.

Spart viel Zeit, Geld und Nerven
Fotos der Drohne, Deklarationen der Betriebssicherheit mit Bodenwind-Werten, Daten zur Betriebsmasse und eine spezielle Haftpflichtversicherung nach dem Luftfahrtgesetz sowie Infos zu Betrieb und Besitzer - schnell verliert sich der Antragsteller im Bürokratiedschungel der Behörde, die für die Abwicklung nach Stundensatz abrechnet. "Wir bieten hier ein Komplettpaket", sagt Noisternigg. "Das spart den unerfahrenen Antragstellern viel Zeit, Geld und Nerven."

Aber selbst wenn die Bewilligung vorliegt, heißt es aufpassen für Drohnen-Piloten: Bei Flughäfen, über besiedeltem Gebiet oder auch über Straßen gilt so oder so generelles Flugverbot!

Max Grill, Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele