Urteil gesprochen

Geldstrafe für Red-Bull-Spieler Somen Tchoyi

Salzburg
26.05.2009 15:27
Der 26-jährige Profifußballer Somen Tchoyi (im Bild) von Red Bull Salzburg muss wegen eines Verkehrsunfalls mit einem Verletzten, Alkohols am Steuer und Fahrerflucht 50.000 Euro unbedingte Geldstrafe zahlen. Dieses Urteil hat am Dienstag ein Berufungssenat am Landesgericht Salzburg gesprochen. Das Urteil aus erster Instanz - ein Monat bedingte Haft - wurde dem geständigen Kicker aus Kamerun gestrichen.

Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung und Im-Stich-Lassen eines Verletzten. Tchoyi lenkte am 21. September 2008 um 3.45 Uhr sein Dienstauto mit 0,94 Promille Alkohol im Blut beim Cineplexx Airportcenter in Wals-Siezenheim in einen Kreisverkehr. Dabei hat er laut Polizei den Vorrang nicht beachtet. Der Audi A6 rammte ein Taxi, der 57-jährige Lenker aus Salzburg erlitt dabei Prellungen am linken Knie und am Kopf.

Zeugen beobachteten Flüchtenden
Der Fußballer brauste nach dem Unfall davon, wurde aber von zwei Zeugen beobachtet und wenig später von der Exekutive ausgeforscht. Die Beamten nahmen ihm den Führerschein ab. Vor Gericht bedauerte Tchoyi sein Verhalten: "Ich war nicht richtig bei Sinnen", richtete er am Dienstag über einen französischen Dolmetscher der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Schmidbauer aus.

100 Tagessätze zu je 500 Euro
Der Berufungssenat hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 500 Euro aus Gründen der Prävention unbedingt verhängt. Als strafmildernd bezeichnete die Vorsitzende die Unbescholtenheit, den ordentlichen Lebenswandel und das reumütige Geständnis des Kickers, als straferschwerend das Zusammentreffen von zwei strafbaren Handlungen.

Verteidiger hält erstes Urteil für angemessen
Die Anklagebehörde hatte befürchtet, der Fußballer könne einmal im Ausland spielen und nicht greifbar sein, falls er bei einem etwaigen Rückfall die Haftstrafe antreten muss. Dazu Verteidiger Robert Morianz: "Sein Vertrag ist bis 2011 aufrecht. Das Ersturteil halte ich für angemessen."

Kosten von mehr als 68.000 Euro
Morianz hatte zudem vor der Urteilsverkündung dem Gericht noch erklärt, dass für seinen Mandanten als Konsequenz aus seinem Unfall ohnehin Kosten von mehr als 68.000 Euro entstehen. Darunter finden sich auch jene 22.000 Euro für karitative Zwecke, die ihm sein Verein als Strafgeld auferlegt hat, sowie 28.000 Euro aus Forderungen seitens des Unfall-Lenkers. Der Rest ergibt sich aus Verwaltungsstrafen, Versicherungsregress und Autokosten.
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