Die FPÖ-Anwälte haben den Antrag am Donnerstag beim Landesgericht eingebracht. Laut Schöppl, weil die Schnell-Partei ihre Geldstrafen und Prozesskosten von rund 61.500 Euro nicht zahlt. Und wieder einmal geht es um die Bezeichnung "Freiheitliche" im Partei-Namen, die der FPS per einstweiliger Verfügung vom 30. Juli 2015 untersagt wurde. "Da sich die FPS aber wiederholt nicht an diesen Beschluss gehalten hat, sind inzwischen vom Bezirksgericht Salzburg Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 41.490 Euro zugunsten des Bundes, sowie fast 20.000 Euro Prozesskosten zugunsten der FPÖ verhängt worden", sagt Schöppl: "Trotz Aufforderung der FPÖ, die Prozesskosten zu überweisen, blieb seitens der FPS eine Zahlung aus. Daher leitete die FPÖ ein Fahrnisexekutionsverfahren ein, um die Prozesskosten einbringlich zu machen."
Kaum Kapital bei FPS vorhanden
Am 23. September hat die FPS aber vor Gericht angegeben, dass sie nur über Kapitalmittel von nicht einmal 2.000 Euro verfüge: "Die FPS gesteht also selbst ein, zahlungsunfähig und überschuldet zu sein. Da somit die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen, hat die FPÖ beim Landesgericht Salzburg die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragt", meint der Landesobmann. Schöppl: "Mit der FPS scheint es so wohl bald vorbei zu sein."
Schnell bleibt gegenüber der "Krone" gelassen: "Die FPÖ braucht wohl Geld, das Ganze ist schon lächerlich. Die decken uns ständig mit Klagen ein, zuletzt weil eine Ortsgruppe in Saalbach eine falsche Bezeichnung verwendet hat." Außerdem: "Einen Konkursantrag kann es erst geben, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Darüber wird der Oberste Gerichtshof entscheiden", sagt der FPS-Chef. "Im Nachhinein bin ich jeden Tag froher, dass ich nicht mehr zu dieser Truppe gehöre." Sein Anwalt hat gegen Zahlungsaufforderungen Anträge auf aufschiebende Wirkung gestellt. Keine Entscheidung gibt es noch vom Land, wem denn eigentlich nun die lukrative Parteiförderung zusteht. Beide Gruppen beanspruchen das Geld für sich.
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