Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von einem Schaden von mehr als 50.000 Euro zum Nachteil von Heimbewohnern ausgegangen und hatte dem mittlerweile 70-jährigen Mann auch Diebstahl und Urkundenunterdrückung vorgeworfen. Der Prozess zog sich über zwei Jahre hin, einigen Anschuldigungen konnte gar nicht mehr nachgegangen werden, weil die betroffenen Senioren bereits gestorben sind.
Freisprüche von einigen Vorwürfen
Der Angeklagte, der unter anderem für die Heimkostenabrechnungen zuständig war und Wertgegenstände von Bewohnern aufbewahrte, beteuerte in dem Verfahren seine Unschuld und wurde am Mittwoch auch tatsächlich von einigen Vorwürfen freigesprochen. Letztlich sei bei dem Betrugsdelikt ein Schadensbetrag von 2.947 Euro angenommen worden, im Fall der Veruntreuung 1.774 Euro, schilderte Imre Juhasz, Mediensprecher des Landesgerichts. Strafbestimmend sei der Betrugstatbestand gewesen.
Staatsanwältin Katharina Dirisamer gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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