Konkret wurde Maegdefrau beschuldigt, vor der Insolvenz 77.000 Euro ohne erkennbare Leistung von seiner Werbeagentur auf sein Privatkonto überwiesen zu haben. Außerdem habe er noch am Tag der Konkurseröffnung versucht, weitere 94.000 Euro auf sein Konto zu verfrachten. Das gelang nicht mehr, der Vorsitzende Richter Georg Wiesinger bezeichnete es nun aber als "noch skrupelloser und verwegener".
Senat wollte Signalwirkung erzielen
In erster Instanz war der Deutsche deswegen zu 20 Monaten Haft verurteilt worden, die zur Gänze auf Bewährung ausgesetzt wurden. Der Staatsanwaltschaft war dieser Spruch allerdings zu mild, und der Berufungssenat schloss sich jetzt dieser Ansicht an, erhöhte das Strafausmaß und wandelte vier Monate aus generalpräventiven Gründen in unbedingte Haft um: Der Öffentlichkeit müsse signalisiert werden, dass das Vertrauen in die Wirtschaft gegeben sein müsse.
Von der Verantwortung des Konkurses selbst war Maegdefrau bereits in erster Instanz freigesprochen worden, dagegen hatte die Staatsanwaltschaft auch nicht berufen. Der Ex-Manager strengte daher ein Schadenersatzverfahren gegen den Raiffeisenverband Salzburg an, weil seiner Ansicht nach die Bank das Unternehmen absichtlich in den Konkurs geschickt hat. Dieses Verfahren ist zwischenzeitlich "abgedreht" worden, wie er am Montag sagte.
Maegdefrau will in Deutschland weiterkämpfen
Da er sich mangels Vermögens keinen Anwalt leisten könne und keinen Verfahrenshelfer bewilligt bekommen habe, habe das Gericht ein Versäumungsurteil erlassen und das Verfahren ohne jegliche inhaltliche Prüfung eingestellt, so Maegdefrau. Der Deutsche gibt sich aber weiterhin kämpferisch und kündigte Strafanzeigen gegen die damaligen Raiffeisen-Vorstände in Deutschland an, "ich hoffe, dass sie irgendwann endlich zur Verantwortung gezogen werden." Das aktuelle Urteil des Senates wollte er nicht kommentieren.
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