380-kV-Leitung

Energiefragen sollen Landeskompetenz bleiben

Salzburg
10.06.2009 16:53
Der Salzburger Landtag hat sich am Mittwochnachmittag einstimmig gegen das geplante Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz ausgesprochen. Die Landesregierung wird somit aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Entwurf des neuen Bundesgesetzes - soweit er anlagerechtliche Bestimmungen vorsieht - zu bekämpfen.

Außerdem soll die Landesregierung bis zum Abschluss der Verwaltungsreformverhandlungen zwischen Bund und Ländern keine weiteren Schritte unternehmen, die die Länder in ihren Kompetenzen beschneiden.

Eingriff in Landeskompetenz
Bei diesem Bundesgesetz handle es sich um einen Eingriff in Landeskompetenzen, was inakzeptabel sei, sagte LAbg. Josef Schöchl (ÖVP). Das geplante Gesetz würde eine Umverteilung der Zuständigkeiten von den Ländern an den Bund und somit eine Entmündigung der Länder bringen. Vitale Interessen der Länder wären betroffen. Angesprochen müssten auch Fragen der Entschädigungen und Enteignungen werden. Es gehe nicht darum, ob man die 380-kV-Leitung wolle oder nicht.

Rückschritt um 40 Jahre
In dem Bundesgesetz gehe es nicht nur um die 380-kV-Leitung, sondern auch um den Transport von Energie, beispielsweise von Gas, meinte FP-Klubobmann Karl Schnell. Das Land dürfe hier keine Kompetenz abgeben, das wäre ein Rückschritt um 40 Jahre. Je mehr die Kompetenzen verschoben würden, umso mehr bewege sich die Politik von den Menschen weg. Das Gesetz könnte letzten Endes auch beim Bau von Atomkraftwerken angewendet werden.

SPÖ zeigt Verständnis für Wirtschaftsminister
Walter Steidl (SPÖ) brachte sein Verständnis für das Wirtschaftsministerium zum Ausdruck. Schließlich müsse der Bund für den Lückenschluss beim Energietransit sorgen. Es gebe bestehende Verträge mit der EU, und der Wirtschaftsminister müsse verhindern, dass Österreich hier zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werde.

Gesetz stellt Bevormundung dar
Trotzdem könne nicht akzeptiert werden, Kompetenzen der Länder zu beschneiden. Deshalb müsse man sich gemeinsam zur Wehr setzen. Das Gesetz stelle eine Bevormundung dar und sei nicht im gegenseitigen Einverständnis entstanden. Falls die Kompetenz bei den Ländern bleibe, müsse das Land Salzburg klar darlegen, was es will und die sensiblen Gebiete für eine Verkabelung festlegen.

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