Der Lehrling wurde bereits im März 2009 zu sieben Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hatte der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zum Teil stattgegeben, deshalb wurde der Prozess neu aufgerollt. Ein Urteil ist vermutlich am Donnerstag zu erwarten.
Laienrichter müssen neue Zusatzfrage beantworten
Die Geschworenen befanden den vorbestraften Lehrling im ersten Rechtsgang "mit 7:1 Stimmen im Sinne der Anklage für schuldig und verneinten die Zusatzfrage auf Notwehr und Notwehrüberschreitung", erklärte am Dienstag die Vorsitzende des neu zusammengestellten Jugendschwurgerichts, Bettina Maxones-Kurkowski. Nach dem OGH-Urteil muss den Laienrichtern nun die Zusatzfrage gestellt werden, ob etwa eine "putative" Notwehr infrage kommt. Also ob der Lehrling glaubte, in Notwehr handeln zu müssen. Falls die Geschworenen diese Frage bejahen, würde das einen Freispruch vom Mordversuch erwirken.
105-Kilo-Mann lag auf dem Angeklagten
Für Verteidiger Peter Weidisch ist klar: In der Nacht auf den 15. Juni hatte der damals noch 18-jährige Pinzgauer "Angst um Leib und Leben gehabt" und wollte sich mit dem Messer - die Klinge maß 7,7 Zentimeter - "aus der bedrohlichen Situation befreien". Bedrohlich deshalb, weil das spätere, 105 Kilogramm schwere, "hochgradig aggressive" Opfer, das schon kurz vor der Bluttat den Lehrling und zwei seiner Freunde "beschimpft und angerülpst hatte, sich auf den Angeklagten stürzte, zu Boden riss und auf dem am Rücken liegenden Lehrling lag". Sein Mandant habe keine Luft mehr bekommen und gedacht, er werde gewürgt. "In Panik, in Todesangst zog er das Messer", so der Anwalt, der auf Notwehr plädierte.
Milz musste entfernt werden
Die Folgen waren verheerend. "Zwei Stiche trafen den Nackenbereich", führte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger aus, "drei Stiche den Hals und Rumpf, sechs Stiche die linke Gesäßregion. Die Milz war derart verletzt, dass sie entfernt werden musste. Rückenfasern wurden durchtrennt, so dass das Opfer einige Zeit in der Motorik behindert war."
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