Swap-Prozess

Ein stürmischer Herbst steht in Salzburg bevor

Salzburg
31.07.2017 10:34

Es ist die Ruhe vor dem Sturm: Wenn Stadtchef Heinz Schaden am Montag um 11 Uhr seinen Rücktritt verkünden wird, sieht das Stadtrecht einen dicht getakteten Ablaufplan für die Nachfolge-Regelung vor. In der Magistratsdirektion werden im Hintergrund schon erste Vorbereitungen für die Post-Schaden-Ära getroffen.

Auch einen Tag nach dem Schuldspruch (noch nicht rechtskräftig) im Swap-Prozess gegen Bürgermeister Heinz Schaden sowie ranghohe Beamte überwiegt Betroffenheit und Entsetzen im Schloss Mirabell. Für Montag, 11 Uhr, hat der Stadtchef eine persönliche Erklärung angekündigt. Es kann davon ausgegangen werden, dass er morgen den Rücktritt von allen seinen Ämtern erklären wird.

Und das stellt die Stadtpolitik vor große Herausforderungen. Nach Informationen der "Krone" mehren sich inzwischen Stimmen, die eine komplette Neuwahl des Gemeinderates fordern. Um das umzusetzen, müsste binnen acht Tage nach dem Rücktritt mindestens ein Drittel der Mitglieder (14 Mandatare) schriftlich eine "Sondersitzung" beantragen, die dann innerhalb von zehn Wochen abgehalten werden muss. Wenn dann mindestens zwei Drittel der Abgeordneten für eine Selbstauflösung des Gemeinderates stimmen, ist der Weg frei für die Wahl, die regulär erst im März 2019 stattfinden würde.

Vielfach wurde auch der Vorschlag geäußert, die Gemeinderatswahlen auf den Termin der vorgezogenen Nationalratswahlen (15. Oktober) zu legen, aber das wird rechtlich nicht funktionieren, etwa weil für beide Wahlen unterschiedliche Behörden zuständig sind und die Wählerevidenz nicht identisch ist. So sind beispielsweise bei kommunalen Wahlen auch ausländische EU-Bürger (12.000 leben derzeit im Stadtgebiet) stimmberechtigt, bei den NR-Wahlen aber nur österreichische Staatsbürger.

Grundsätzlich würde übrigens mit der Selbstauflösung im Rathaus Geschichte geschrieben werden, denn so ein Vorgang wäre in Salzburg bislang einzigartig.

Bürokratisch freilich unkomplizierter wäre es, nur den Bürgermeister neu zu wählen. Dazu müsste binnen einer Woche nach dem Rücktritt der "Bürgermeister in Vertretung" Neuwahlen veranlassen.

Dass sich der Bürgermeister jetzt noch das Wochenende Zeit nimmt, um seine Entscheidung zu verkünden, hat übrigens auch organisatorische Gründe. Denn auch seine Büromitarbeiter, wie etwa seine Terminsekretärin, müssen sich auf eine neue Situation einstellen.

Laut der Vertretungsregelung im Magistrat übernimmt ab dem Zeitpunkt des Rücktritts Vizebürgermeister Preuner Schadens Agenden. Aus seinem Umfeld heißt es, dass er nicht vorhabe zwei Türen weiter in das Bürgermeister-Büro umzusiedeln, sondern an seinem Schreibtisch bleiben möchte. Alle Vertretungshandlungen im Magistrat sind übrigens ehrenamtlich, das heißt: Sie werden nicht zusätzlich bezahlt. Auch Schadens Mitarbeiter verrichten ihren Dienst regulär weiter, nur der Ansprechpartner ändert sich.

Beamte kehren zu ihrem Arbeitsplatz zurück
Vorerst keine dienstrechtlichen Konsequenzen müssen auch die beiden betroffenen Spitzenbeamten befürchten. Magistratsdirektor Martin Floss hat kommende Woche noch Urlaub, derweil springt sein Stellvertreter Winfried Wagner ein. Aber im Fall von Floss ist das Strafmaß mit einem Jahr bedingt sowieso zu gering, als dass er einen Amtsverlust fürchten muss.

Etwas anders sieht es bei dem städtischen Finanzdirektor aus: Auch er bleibt zwar vorerst im Dienst, sollte aber das Urteil gegen ihn (3 Jahre, eines davon unbedingt) bestätigt werden, verliert er seinen Job.

Auch der ebenfalls noch nicht rechtskräftig verurteilte Landesbeamte (früherer Mitarbeiter von Rathgeber) kann am Montag ganz normal zu seinem Schreibtisch in der Personalabteilung zurückkehren. Sollte das Urteil gegen ihn bestätigt werden (12 Monate bedingt), muss er zwar nicht um seinen Job bangen, allerdings droht ihm ein Disziplinarverfahren. Vorerst muss auch noch keiner der Beamten für seine Vertretungskosten privat aufkommen.

Rathgeber will ihr Urteil nicht anfechten
In Kürze rechtskräftig dürfte aber das Urteil gegen Monika Rathgeber werden (12 Monate bedingt; Mindeststrafe). Ihr Verteidiger Dr. Herbert Hübel kündigte gegenüber der "Krone" an, dass er nicht in Berufung gehen wolle.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

Stierwascher:
"I wasch mein Stier ja a net nur zur Hälfte. Also wär’s besser, glei alles in einem Aufwaschen zu machen: Wir wähln an neuen Bürgermeister und den Gemeinderat gleich dazu . . ."

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