Urteile gefällt

Drei Schuldsprüche im “Stolpersteine”-Prozess

Österreich
30.01.2015 18:08
Am vierten Verhandlungstag des "Stolpersteine"-Prozesses gegen vier Angeklagte wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in der Stadt Salzburg sind am Freitagabend am Landesgericht Salzburg die Urteile ergangen. Ein 21-Jähriger erhielt fünf Jahre Haft, sein 22-jähriger Komplize vier Jahre Haft, davon wurden ihm allerdings drei Jahre bedingt nachgesehen. Die 20-jährige Lebensgefährtin des 22-Jährigen erhielt sechs Monate bedingt wegen Beitragstäterschaft.

Die 17-jährige, ehemalige Freundin des 21-Jährigen wurde von allen angeklagten Fakten freigesprochen. Die beiden Frauen sollen für die beiden Hauptbeschuldigten in einigen Fakten vorwiegend Schmiere gestanden sein. Bis auf die jüngste Beschuldigte haben alle Angeklagten ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Der 22-Jährige erhielt eine außerordentliche Strafmilderung "aufgrund der überwiegenden Milderungsgründe und der günstigen Täterprognose", wie die Vorsitzende des Geschworenengerichtes, Bettina Maxones-Kurkowski, erklärte. Der Freispruch für die 17-Jährige ist bereits rechtskräftig. Die drei Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig.

"Stolpersteine" mit Farbe verunstaltet
Staatsanwalt Marcus Neher hat den Beschuldigten insgesamt 136 Fakten nach dem Verbotsgesetz 3g und 3f im Tatzeitraum Februar bis Ende November 2013 in der Stadt Salzburg vorgeworfen. In rund 60 Fällen wurden sogenannte "Stolpersteine" mit Farbe verunstaltet - es handelt sich dabei um in Boden verlegte Gedenksteine zur Erinnerung an Opfer des Nazi-Regimes. Zudem wurden Nazi-Parolen und rechtsextreme Sprüche an Gebäuden und zahlreichen anderen Flächen in Salzburg angebracht. Als Motiv nannten die beiden Burschen ihren damaligen Ausländer- und Judenhass.

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