Als Tatzeitraum werden der 24. März 2010 und "weitere, nicht näher konkretisierte Zeiten" angenommen, sagte Landesgerichts-Sprecherin Bettina Maxones-Kurkowski am Freitag. Der Angeklagte ist nicht der Vater des kleinen Buben, er soll aber mit dessen Eltern befreundet gewesen sein und ihn beaufsichtigt haben.
"Gewaltsames Hin- und Herschütteln"
In dem Strafantrag wird dem 38-Jährigen ein "massives, heftiges, gewaltsames Hin- und Herschütteln des Kindes" vorgeworfen. Die Folgen seien ein schweres Schütteltrauma mit subduralen Hämatomen (Hirnblutungen, Anm.), Blutungen an der Netzhaut des Auges sowie ausgeprägte retinale Blutungen und schwere Hirnschäden gewesen.
Der Beschuldigte muss sich nun am Donnerstag wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und wegen "Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" vor einem Strafrichter am Landesgericht Salzburg verantworten.
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