Mail an krone.at

Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe stellt klar

Salzburg
10.02.2011 16:14
Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe stellt in einem E-Mail an krone.at klar: "Die Behauptung Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe darf sich in Österreich nicht als Prinz bezeichnen ist falsch. Als deutscher Staatsangehöriger heißt er so und darf sich auch in Österreich so bezeichnen."

Prinzipiell ist es kein Problem, wenn ein Ausländer hierzulande mit einem Titel auftritt, sagt das Justizministerium dazu. Allerdings könne sich die Person in Österreich nicht dagegen wehren, wenn sie nicht entsprechend angesprochen wird. "Immerhin hat Österreich eine republikanische Tradition", so Michael Stormann vom Justizministerium.

In Österreich sind Titel wie "Prinz" seit dem Adelsaufhebungsgesetz von 1919 verboten. "Das gilt nur für den österreichischen Adel", klärt Stormann auf. In Deutschland wurden die entsprechenden Bezeichnungen in die Namen übernommen.

Österreicher, die etwa wie im Fall von Prinz zu Schaumburg-Lippe durch Adoption Anspruch auf einen Titel anmelden, hätten allerdings schlechte Karten: Erst im Dezember 2010 wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt, dass ein EU-Land die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Adelstitels zur Wahrung des Gleichheitssatzes verweigern darf. Auch Prinz zu Schaumburg-Lippe scheiterte in Österreich bisher daran, den "Prinz" ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.

Prinz zu Schaumburg-Lippe ist Deutscher Staatsbürger, wo sein Nachname seiner Vorstellung entsprechend als "Prinz zu Schaumburg-Lippe" ins dortige Geburtenbuch eingetragen wurde. Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe kann sich in Österreich aber nicht dagegen wehren, weiterhin als Schaumburg-Lippe und ohne Titel angesprochen zu werden. Der Deutsche könne bestenfalls vor Gericht ziehen und versuchen einzuklagen, dass er künftig nach seinen Vorstelllungen anzusprechen ist.

Laut Stormann wurde dieser Aspekt noch nicht durchjudiziert, aber die Chancen im republikanischen Österreich stehen für den adoptierten Adeligen nicht allzugut. Auch das Namensrecht habe entsprechende Ausnahmeregelungen. "Wir müssen nicht alles übernehmen", sagt Stormann.

Es wäre in Österreich auch nicht möglich, seinen Vornamen in "Prinz", "Prinzessin" oder "Fürst" zu ändern oder seine Kinder so zu nennen. Gerald Fleischmann vom Justizministerium gegenüber krone.at dazu: "Das geht nicht, weil diese Vornamen nicht gebräuchlich sind. Bei uns entscheidet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin, ob ein Name gebräuchlich ist." Man könne freilich versuchen, das vor Gericht zu erstreiten. Eine Chance gibt er dem Unterfangen aber nicht. Denn: Man könne seinen Namen bei uns eben nur "auf jeden Namen ändern, der in Österreich gebräuchlich ist."

Foto: Viennareport

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