Baby-Entführung

Die Wohnung der Verdächtigen soll durchsucht werden

Salzburg
11.06.2010 11:42
Nachdem die Entführung der drei Monate alten Nora aus dem Salzburger Europark am Mittwoch ein glückliches Ende genommen hat, wollen die Behörden nun die Wohnung der Verdächtigen im Tiroler Unterland durchsuchen. Sie ist derzeit versiegelt und wird geöffnet, sobald eine Verfügung der Staatsanwaltschaft vorliegt, sagte Oberst Josef Holzberger vom Landeskriminalamt (LKA) Salzburg am Freitag.

Meldungen, wonach die 32-Jährige bereits ein Kinderzimmer mit Babysachen eingerichtet hatte, konnte Holzberger vorerst nicht bestätigen. Polizisten seien nach der Festnahme der Frau am Mittwoch nur ganz kurz in der Wohnung gewesen und hätten diese dann gleich versiegelt, so Oberstleutnant Karl Ritscher vom LKA Tirol. Er wusste daher ebenfalls nichts von einem Kinderzimmer. Da die Verdächtige nicht auf freiem Fuß sei, gebe es keine Gefahr im Verzug, und deshalb wurde bei der Staatsanwaltschaft auf eine entsprechende Verfügung zur Hausdurchsuchung angesucht, und die liege noch nicht vor, sagte Holzberger.

Keine Hinweise auf weitere Entführungsversuche
Am Donnerstag war bekannt geworden, dass die Tirolerin bereits am Dienstag versucht hatte, ein Baby zu entführen. Weitere Hinweise, dass sie dies auch davor schon probiert hätte, seien keine eingelangt und auch nicht mehr unbedingt zu erwarten. Holzberger geht davon aus, dass sich Betroffene nach der intensiven Medienberichterstattung bereits gemeldet hätten.

Verfahren wohl nicht in Salzburg
Weiterhin unklar ist, wo das Verfahren letztlich geführt wird, wobei ausgerechnet Salzburg immer unwahrscheinlicher wird. Denn sollte es überhaupt von Bayern abgetreten werden, würde es wahrscheinlich nach Innsbruck kommen. Dort wird gegen die 32-Jährige bereits wegen eines Vermögensdeliktes ermittelt, erläuterte Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Salzburg. Und es sei üblich, alle Delikte bei einer Behörde zu behandeln. Für die Strafbemessung - so die Verdächtige überhaupt schuldfähig war - ist es jedenfalls nicht egal, wo das Verfahren läuft: In Deutschland beträgt die Höchststrafe fünf Jahre, in Österreich sind es nur drei.

Eine weitere Einvernahme der Verdächtigen hat es inzwischen nicht mehr gegeben. Die Frau sei nach der Vorführung beim Richter in die psychiatrische Klinik eingeliefert worden und wird dort nun in Ruhe untersucht, erklärt Volker Ziegler, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein.
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