Straßenstrich

Die liebe Not mit Abschiebungen

Salzburg
31.01.2016 11:11

Der illegale Straßenstrich in Schallmoos wird zwar seit Monaten scharf kontrolliert, wie sich Polizei und die Szene aber ein Katz und Maus-Spiel liefern, zeigt nun ein interner Bericht des Magistrates: Erst nach drei rechtskräftigen Verfahren ist eine Abschiebung in ein anderes Land möglich, ein zähes Unterfangen...

Die Bilanz klingt nicht schlecht: Von 626 Verfahren gegen illegale Prostituierte konnten im Jahr 2015 569 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen werden. In 105 Fällen wanderten die Damen kurz ins Gefängnis, 17.520 Euro wurden dabei an Strafgeldern eingenommen.

300 (!) Vorführbescheide liegen auf
Doch um außer Landes verwiesen zu werden, bedarf es dreier rechtskräftiger Verfahren: So konnten 2015 erst acht Personen mit einem Aufenthaltsverboten für Österreich für fünf Jahre belegt und abgeschoben werden. Bei vier Personen liegt ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot vor: Sobald diese Frauen in Österreich angetroffen werden, erfolgt erst die Abschiebung. Bei weiteren 32 Damen ist die Abschiebung in Vorbereitung, da fehlen noch die Zustellungen. Dafür liegen noch 300 Vorführbescheide (!) des Strafamtes bei der Polizei in Gnigl auf.

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