So hatte die BUWOG bei der Vermietung von Wohnungen an öffentlich Bedienstete auf einen Teil der gesetzlich zulässigen Eigenmittelverzinsung für die Finanzierung von Grund- und Aufschließungskosten verzichtet. Man stellte maximal 1,75 Prozent in Rechnung. Diese Vergünstigung wurde aber nach der Privatisierung aufgehoben.
Dadurch steigen die Mieten jährlich um durchschnittlich 457 Euro an, manche Wohnungen wurden um bis zu 78 Euro im Monat teurer. „Durch die Mieterhöhung benötigen die Bewohner aber jetzt mehr Wohnbeihilfe“, so Landesrat Walter Blachfellner, der den Prüfungsbericht in Auftrag gab.
Und weil der SP-Politiker nicht einsieht, dass sich die private Gesellschaft nun auch noch ein Körberlgeld von der öffentlichen Hand holt, möchte er nun klären lassen, inwieweit sich das Land das Geld zurück holen kann: „Es geht zwar nur um eine geschätzte Summe von 10.000 Euro im Jahr, aber auch das summiert sich im Laufe der Jahre.“ Für die BUWOG ist diese Vorgangsweise nicht neu: Den Widerruf auf Verzicht von Eigenmittelverzinsung habe es auch bereits in der Vergangenheit öfters gegeben, heißt es.
von Wolfgang Weber, Kronen Zeitung
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