"Verfassungswidrig"

Brenner attackiert Pläne des Bundes für Stabilitätspakt

Salzburg
18.10.2010 15:37
Die Bundesländer steigen gegen die vom Bund vorgeschlagenen neuen Spielregeln für den innerösterreichischen Stabilitätspakt auf die Barrikaden. Salzburgs Finanzreferent David Brenner (SP) veröffentlichte am Montag vor der zweiten großen Verhandlungsrunde in Wien ein Gutachten, wonach die vom Bund gemachten Vorschläge für strengere Regeln bei der Einhaltung des Stabilitätspakts verfassungswidrig seien.

Ein von Brenner in Auftrag gegebenes Gutachten des Salzburger Verfassungsexperten Walter Berka orte gegenüber dem aktuellen Papier des Finanzministeriums "gravierende verfassungsrechtliche Bedenken". Darauf werde er bei den Gesprächen mit Bundeskanzler und Vizekanzler hinweisen, erklärte Brenner am Montag. Das Papier der Regierung sieht unter anderem mehrjährige Ausgabenrahmen sowie Haftungsobergrenzen für Länder und Gemeinden vor. Außerdem soll es Strafzahlungen bis zu 100.000 Euro geben, wenn ein Vertragspartner falsche Informationen über seine Budgetsituation liefert. Der Stabilitätspakt soll außerdem jährlich erneuert, statt wie bisher alle vier bis sechs Jahre neu verhandelt werden.

"Ist eben verfassungswidrig"
Für Brenner sind detaillierte Obergrenzen "weit mehr als die verfassungsrechtlich gedeckte Verpflichtung zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien". Wie die Maastricht-Kriterien vor Ort eingehalten werden, solle den einzelnen Ländern und Körperschaften in ihrer Eigenverantwortung selbst überlassen bleiben. "Alles, was dem widerspricht, ist eben verfassungswidrig", so Brenner. Als nicht verfassungskonform kritisiere das Gutachten auch die Haftungsobergrenzen, die nur für die Länder gelten sollen. Dies sei ein Verstoß gegen die verfassungsmäßig vorgesehene Gleichwertigkeit von Bund und Ländern. "Obergrenzen sind kein prinzipielles Problem. Aber es ist sehr wohl ein Problem, wenn diese Haftungsgrenzen nur für eine der Parteien gelten sollen. Solche groben Ungleichbehandlungen können und wollen wir seitens der Länder nicht akzeptieren", so der Salzburger Finanzreferent.

"Wir haben aus gutem Grund eine Verfassungsautonomie"
Die Länder wehren sich auch gegen die nach ihrer Ansicht "hoch aufwendigen und hoch bürokratischen Budget-Regeln". "Auch hier spricht das Gutachten eine klare Sprache: Wir haben in Österreich aus gutem Grund eine relative Verfassungsautonomie der Länder. Darunter fällt auch das eigene Haushaltsrecht. Die Sache ist also hier, in diesem Punkt, wieder sonnenklar: Der Vorschlag steht im groben Widerspruch zu unserer Verfassung", meinte Brenner.

Finanzstaatssekretär Lopatka weist Kritik zurück
Harsche Kritik an Brenner setzte es wenig später von Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP). Der Stabilitätspakt sei vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts geprüft worden und "es gibt kein Verfassungsverbot, gemeinsam zu sparen", hieß es. Ausgaben- und Haftungsobergrenzen würden zudem europaweit angestrebt, "wieso sollte das für die Bundesländer verfassungswidrig sein", fragte Lopatka. Zur Kritik der Länder an den angestrebten einheitlichen Haushaltsregeln meinte er, unterschiedliche Landesregelungen würden immer mehr Bürokratie bedeuten und mehr Aufwand im Vergleich zu harmonisierten Budgets bedingen.

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