Saftige Rückzahlung

Bomben-Opfer muss erneut um Ersparnisse bangen

Salzburg
16.04.2011 11:11
Vor mehr als vier Jahren musste auf dem Grund von Carmen Kronberger in Salzburg-Schallmoos eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gesprengt werden – und jetzt muss das Bomben-Opfer erneut um seine Ersparnisse bangen. Ein Urteil vom Verfassungsgerichtshof bürdet nämlich alle Kosten den Betroffenen auf.

Die Höchstrichter entschieden, dass die Republik nicht für die gezielte Suche nach Blindgängern zahlen muss. Die Richter wiesen eine Klage der Stadt ab – mit der Begründung: Weil es kein Gesetz gibt, das die Kostenaufteilung regelt, müssen Ausgaben für Bomben-Sondierung und -Freilegung von den Grundbesitzern selbst übernommen werden.

"Die Regierung in Wien lässt die Betroffenen schon seit Jahren hängen", ärgert sich die Grün-Nationalrätin Birgit Schatz. Sie hat schon 2006 im Parlament einen Antrag eingebracht, dass die Republik diese Kosten übernehmen soll. Und nach der Neuwahl 2008 habe ich den Antrag neu eingebracht, damit diese Frage endlich im Sinn der Menschen geregelt wird – aber das Thema wird einfach schubladisiert. Für die alten Weltkriegs-Bomben fühlt sich niemand zuständig. Dabei liegen in ganz Österreich noch einige Tausend Blindgänger."

"Das wäre mein Ruin"
Diese alten Bomben können jederzeit explodieren – eine tödliche Gefahr. Allein in Salzburg gingen zwei derartige Blindgänger hoch. "Wenn so ein Gesetz endlich beschlossen wird, muss es auch eine Lösung für die alten Fälle geben", sagt Carmen Kronberger. Auf ihrem Grund in Schallmoos wurde 2006 eine Fliegerbombe entdeckt und gesprengt. Dabei sollte die frühere Kassierin in einem Supermarkt für die Kosten von 75.000 Euro alleine aufkommen. Die Stadt half ihr schließlich mit einem zinslosen Darlehen aus. "Aber nach dem Urteil vom Höchstgericht hat mein Anwalt gesagt, dass ich dieses Darlehen voll zurück zahlen müsste – das wäre mein Ruin. Ich habe den Grund notgedrungen nach der Sprengung verkauft und dabei eine gewaltige Wertminderung in Kauf nehmen müssen", berichtet Kronberger.

Sie hofft, dass die Stadt in ihrem Fall großzügig bleibt: "Ich kann ja nichts dafür, dass auf meinem damaligen Grundstück ein Relikt aus dem Krieg lag!" Und Kronberger hat eine Anregung an den Nationalrat: "Das Gesetz kann allen bisherigen Opfern der Blindgänger nur helfen, wenn es rückwirkend in Kraft tritt", erklärt die Betroffene.

von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung
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