Der Jurist sagte, nicht einmal der EGMR habe sich getraut, "diese massiven Menschenrechtsverletzungen anzugreifen". Das Gericht in Straßburg hielt die am 30. März 2009 eingebrachte Beschwerde für unzulässig. Die Begründung: Ein aus drei Richtern gebildeter Ausschuss sei aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zur Auffassung gelangt, dass die Beschwerde keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten erkennen lasse.
Anwalt: Faires Verfahren unmöglich
Der Opferanwalt ortete in dem Strafverfahren wegen des Seilbahnunglücks vom 11. November 2000 mit 155 Toten - alle 16 Beschuldigten wurden rechtskräftig freigesprochen - einen groß angelegten, vorsätzlichen Betrug samt Sabotage und Korruption. Podovsovnik sieht seine Aufgabe in Europa nun endgültig als erfüllt an. Ein faires und angemessenes Verfahren war seiner Meinung nach in Europa niemals möglich. Seine Wege führen jetzt in die Vereinigten Staaten: Im Southern District of New York sei am 12. Juni 2011 eine neue Klage auf Anfechtung des Kommissionsvergleiches (451 Anspruchsteller erhielten eine Entschädigung von insgesamt 13,9 Millionen Euro, Anm.) eingebracht worden.
Wegen der "endgültigen Rechtsverweigerung in Europa" sei am Montag auch noch eine Wiederaufnahme des alten Verfahrens in den USA beantragt worden, erläuterte der Wiener Rechtsanwalt. Er setzt nunmehr große Hoffnung in eine vor allem "massive monetäre Bestrafung der Republik für all das, was den Opferfamilien in Österreich und Europa angetan wurde". Es liege nunmehr an den Gerichten in den USA, "endgültig für Gerechtigkeit in der Angelegenheit Kaprun zu sorgen".
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