Mädchen ertrank

Badeunfall: Lehrerinnen verurteilt

Salzburg
12.06.2015 23:01
Nach einem Badeunfall im Juli 2014, bei dem ein syrisches Flüchtlingsmädchen in Zell am See ertrank, wurden am Donnerstag zwei Lehrerinnen am Landesgericht Salzburg zu drei Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Beide werden laut ihrem Anwalt Dr. Andreas Pallauf volle Berufung gegen das Urteil einlegen. Eine dritte Pädagogin wurde freigesprochen.

Suha, ein zwölfjähriges Mädchen aus Syrien, war eine Woche vor dem Unglück nach Saalfelden gekommen. Sie konnte noch kein Deutsch, besuchte aber die Neue Mittelschule in Saalfelden. Dort konnte man sich mit ihr auf Englisch verständigen, eine Mitschülerin sprach mit ihr auf Türkisch. Das Mädchen freute sich sehr, als es am 1. Juli mit der Frau Klassenvorstand, deren Stellvertreterin und einer weiteren Lehrerin zu einem Ausflug ins Hallenbad nach Zell am See ging.

Dort waren die drei Pädagoginnen für die Aufsicht der 20 Schüler zuständig. Sie wiesen Suha, die nicht schwimmen konnte, auf Englisch auf die Gefahren im Freischwimmerbecken hin. Als der Besuch dem Ende zuging, lotsten sie die Kinder zu den Umkleidekabinen. Da soll Suha noch dabei gewesen sein. Doch sie schlich sich zurück und setzte sich an den Rand des tiefen Beckens. Dann dürfte sie ins Wasser gestiegen sein, sie ging unter. Das Mädchen wurde herausgeholt und konnte wiederbelebt werden. Im Spital verstarb sie aber.

Nicht rechtskräftig: Drei Monate bedingt
Beim Prozess gegen die drei Lehrerinnen waren die Mitschüler sowie der Zeuge aus dem Bad einvernommen worden. Zwei der Kinder hatten gesehen, wie das syrische Mädchen den Nichtschwimmerbereich verließ. Und der Zeuge sprach von zehn Minuten, in denen Suha nicht beaufsichtigt war. Richterin Herlinde Oberauer verurteilte die stellvertretende Frau Klassenvorstand und die andere Lehrerin zu drei Monaten bedingt. Ihr Anwalt Andreas Pallauf meldete volle Berufung an. Die Klassen-Leiterin selbst wurde freigesprochen.

Pallauf: "Die Pädagoginnen haben alle drei über 35 Jahre Berufserfahrung. Dieses Urteil wird Lehrer nicht zu Ausflügen mit Schülern motivieren. Die Gefahr strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn etwas passiert, ist zu groß."

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