Klage abgewiesen

Arbeitsgericht: Entlassung von Rathgeber bestätigt

Österreich
05.04.2013 11:32
Im Salzburger Finanzskandal gibt es nun ein erstes Urteil des Arbeitsgerichts: Die Entlassung der früheren Leiterin des Budgetreferates, Monika Rathgeber, war demnach rechtens und wurde nun in erster Instanz bestätigt, ihre Klage auf "Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" gegen das Land Salzburg also abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine strafbare Handlung bewirke zwar nicht automatisch einen Entlassungsgrund, "im konkreten Falle hat die Klägerin jedoch tatsächlich zugestanden, über einen längeren Zeitraum hindurch entgegen konkret bestehender Weisungen und erteilten amtsinternen Vollmachten Unterschriften eines Mitarbeiters auf Originaldokumenten einkopiert und Protokolle über Finanzbeiratssitzungen verändert zu haben", heißt es im Urteil von Richter Herbert Moritz, das Freitag früh bekannt gegeben wurde.

Verdacht der Urkundenfälschung
Somit liege der dringende Verdacht einer Urkundenverfälschung bzw. der Datenfälschung vor. Als gelernte Juristin in verhältnismäßig selbstständiger Position hätte sie erkennen können, dass ihr Verhalten strafrechtlich relevant sei. Rathgeber hätte klar sein müssen, "dass Weisungen eines Vorgesetzten, die gesetzwidrig wären, nicht befolgt werden dürfen".

Das von ihr behauptete Einverständnis eines Mitarbeiters zur Urkundenveränderung durch Einkopieren seiner Unterschriften liege nicht vor und sei alleine von der Klägerin zu verantworten. Der Richter ortete "eine derart massive Vertrauensunwürdigkeit", welche die Klägerin "alleine zu verantworten hat".

Rathgebers Verhalten sei eine "massive Beeinträchtigungen des zum Dienstgeber bestehenden Vertrauensverhältnisses, zumal man gerade bei einer im öffentlichen Dienst tätigen Vertragsbediensteten davon ausgehen kann, dass zumindest rudimentäres, von jedem Staatsbürger zu forderndes gesetzeskonformes Verhalten an den Tag gelegt wird".

Entlassung nicht zu spät ausgesprochen
In dem Urteil erklärte der Richter auch im Detail, warum die am 7. Dezember 2012 telefonisch ausgesprochene Entlassung und die am 11. Dezember schriftlich übermittelte Entlassungserklärung nicht zu spät waren. Er zog dabei in Erwägung, dass Entscheidungen über Entlassungen im öffentlichen Dienstwege etwas länger dauern können. Zu berücksichtigen sei, dass "insbesondere im öffentlichen Bereich die Willensbildung regelmäßig umständlicher und langwieriger ist als bei physischen Personen, weil die Wahrnehmung der Zuständigkeit nach Maßgabe der Kompetenzverteilung und auch der Aktenlauf gewisse Zeit in Anspruch nehmen".

Rathgeber-Anwalt "enttäuscht und überrascht"
Rathgebers Rechtsanwalt Herbert Hübel zeigte sich am Freitag enttäuscht über die Abweisung der Klage. "Ich bin überrascht, dass der Richter bereits eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat. Wir werden das Urteil bekämpfen und Berufung beim Oberlandesgericht Linz einlegen", sagte Hübel.

Der Jurist hatte bei dem Prozess erklärt, dass Rathgeber keinen Entlassungsgrund gesetzt habe. Würden Gründe vorliegen, dann sei die Entlassung "verfristet" gewesen. Der Richter habe nun entgegen der Ankündigung, zuerst darüber entscheiden zu wollen, ob die Entlassung formal rechtens und rechtzeitig erfolgt sei, auch schon über die Frage entschieden, ob inhaltliche Entlassungsgründe vorliegen.

"Der Richter ist von dem Prozessprogramm abgegangen", monierte Hübel. "An sich wäre es richtig gewesen, ein Zwischenurteil zu machen und dann in einer weiteren Verhandlung inhaltlich darauf einzugehen."

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele