"Große Dummheit"

800 Kilo Edelfleisch abgezweigt – 15 Monate bedingt

Salzburg
29.03.2011 16:06
Weil ein Mitarbeiter eines Kühlhauses in Salzburg 800 Kilogramm Edelfleisch im Wert von 12.056 Euro abgezweigt und an Bekannte günstiger weiterverkauft hat, ist er am Dienstag am Landesgericht - nicht rechtskräftig - zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft war sogar von 1.988 Kilo veruntreutem Fleisch im Wert von 29.950 Euro ausgegangen, doch diese Menge bestritt der derzeit arbeitslose Mann bei dem Prozess. Ein Freund des Angeklagten wurde vom Verdacht der Mittäterschaft freigesprochen.

Der damalige Vertragsbedienstete des Magistrats schilderte Einzelrichterin Gabriele Glatz, wie er im Zeitraum von August 2009 bis November 2010 zu dem Diebesgut gekommen war. "Wenn mehr Fleisch auf den Paletten lag wie auf dem Zettel gestanden ist, habe ich ein paar Stücke mitgenommen. Insgesamt waren es vielleicht 800 Kilo." Seinen Abnehmern erzählte er, es handle sich um einen Überbestand oder um Fleisch aus einer Konkursmasse, das bald ablaufe, oder um abgelaufenes Fleisch, das noch in Ordnung sei.

Ware in Tiefkühltruhe "zwischengelagert"
Nach seinem Dienst habe er die abgezweigte Ware in sein Auto verladen und dann in der Tiefkühltruhe eines Bekannten "zwischengelagert", erzählte der Salzburger. Dieser Bekannte wusste aber ebenso wenig von dem Schwindel wie offenbar auch sein zweitangeklagter Freund. Der hatte für den Kühlhausmitarbeiter gestohlenes Fleisch an Abnehmer weiterverkauft.

Steuerberater wurde zu "Kommissar Zufall"
Als der gewerbsmäßige Diebstahl durch Zufall aufflog – ein Steuerberater hatte Fleisch privat gekauft und Verdacht geschöpft – sei er schon enttäuscht von seinem Freund gewesen, "aber ich habe ihm verziehen", sagte der Zweitangeklagte. Der bisher unbescholtene Hauptbeschuldigte bezeichnete die Tat als "riesengroße Dummheit".

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, dass es sich bei den restlichen in der Anklage angeführten 1.188 Kilogramm Fleisch nicht feststellen ließe, ob es tatsächlich von dem Salzburger gestohlen wurde. Eine "Schadensgutmachung" in der Höhe von rund 13.000 Euro sei bereits erfolgt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung abgegeben hatten.
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