Bewährungsstrafe
Gefunden wurde die verunglückte Frau am frühen Mittwochmorgen im Stiegenhaus von ihrem Sohn. Obwohl dieser sofort Rettung und Notarzt alarmierte, kam für die 79-Jährige jede Hilfe zu spät – der Notarzt konnte nur mehr den bereits eingetretenen Tod der Frau feststellen. Fremdverschulden kann ausgeschlossen werden.
Symbolbild
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