Gericht

7 Jahre Haft wegen 75 Euro

Salzburg
02.08.2017 20:05

Drei Jahre nach der Tat steht Zophia L. (33) im Landesgericht Salzburg: "Ich habe nichts damit zu tun", sagt sie dem Vorsitzenden Thomas Meingast in gebrochenem Deutsch, sieht sich schuldlos. Staatsanwalt Tomas Schützenhofer lastet ihr schweren Raub an. Tränenausbrüche, ein Kollaps und ein Schuldspruch folgen.

Aufgewühlt zeigt sich die Slowakin, schiebt alles einer rumänischen Bekannten in die Schuhe: "Ich bin sicher, dass sie es war." Jedoch widerspricht sich L. mehrmals: Das Opfer, ein Pensionist (67) mit bosnischen Wurzeln, will sie nie gesehen haben. Ihre Kollegin auch nur einmal, eben an jenem 10. August 2014. Und K.O.-Tropfen will sie keine besessen haben, betont auch ihr Verfahrenshelfer Peter Lunger. "Sie passen ihre Verantwortung an", erkennt der Richter. Während des Prozesses fängt L. an, schwer zu atmen. Von einer Justiz-Beamtin gestützt bricht sie zusammen und wird auf den Boden gelegt. Gerichtsmediziner Harald Meyer diagnostiziert: "Das kommt von der Aufregung." Nach fünf Minuten wird fortgesetzt.

K. O.-Tropfen in ein Bier gemischt und Pensionisten betäubt
Zuvor trug Schützenhofer die Anklage vor: An besagtem Abend soll die zweifache Mutter mit der Rumänin den Mann angesprochen haben. Gemeinsam tranken sie Bier auf den Stufen des "Sissy"-Denkmals nahe des Hauptbahnhofes. Dann soll sie ihn betäubt und bestohlen haben. "Ich habe getrunken und bin plötzlich eingeschlafen. Als ich aufwachte, war es 4 Uhr früh, ich fühlte mich nicht gut", erzählt das Opfer, erkennt die mutmaßliche Räuberin wieder. Weder Handy noch Uhr fehlten dem Senior, nur das Geldbörsel: mit 75 Euro, 10 bosnischen Mark und Buskarte.

Noch dazu sah er die Slowakin fünf Tage danach am Bahnhof: Der Mann holte damals die Polizei, zeigte die Prostituierte an. Nach ihrer Einvernahme wird sie freigelassen - und haut ab. Erst vor wenigen Wochen wird L. gefasst. Die zweite Täterin ist noch flüchtig. Außerdem: Im Prozess kommt auf, dass Zophia L. nur 14 Tage nach der Tat in Wien einen anderen Mann auf die selbe Weise ausgeraubt haben soll.

Meyer: "In der Blutprobe fand sich Alprazolam und Mexazolam, eine klassische Kombination bei K.O.-Tropfen." Der Experte betont: "Mit Alkohol ist es sehr gefährlich und kann zu Atemstillstand führen."

"Wer sonst, außer die Anklagte und ihre Kollegin, soll es gewesen sein", fragt Schützenhofer mit Blick zu den Schöffen. Später spricht Meingast das Urteil aus: Sieben Jahre Gefängnis. Nicht rechtskräftig.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

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