Nach dem Urteilsspruch des Schöffensenates, der unter dem Vorsitz von Richterin Karoline Edtstadler des Urteil fällte, hat der Salzburger "nur" eine Schadenssumme von 488.000 Euro im Zeitraum von 2000 bis 2002 persönlich zu verantworten. Das Gericht legte ihm zur Last, dass er den Anlegern mit der Entwicklung von innovativen Produkten fälschlicherweise risikoarme Investitionen bei sehr hohen Renditen versprochen habe.
Die Anleger erlitten letztlich einen Totalverlust von 2,5 Millionen Euro. "Anstatt Aktionäre sind sie nur unbesicherte Darlehensgeber gewesen", hatte Staatsanwalt Reinhard Steiner am ersten Verhandlungstag vergangenen Dienstag betont.
Firmengeflecht schlitterte in die Pleite
Ende 2002 schlitterte das Firmengeflecht in den Konkurs. Es seien keine Erlöse erzielt worden, die Gesellschaften "waren auch nicht operativ tätig", lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes. "Es wurde aber ein übermäßiger Personal- und Sachaufwand betrieben."
Strafmildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit des gelernten Fassbinders, dessen Geständnis, den langzurückliegenden Tatzeitraum und die zum Teil geleistete Schadenswiedergutmachung. Der Strafrahmen bei schwerem, gewerbsmäßigen Betrug beträgt ein bis zehn Jahre Haft.
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