"Nur" fahrlässig

30-Jähriger kassiert nach Angriff mit SS-Dolch 18 Monate

Salzburg
16.11.2010 14:23
18 Monate bedingte Haft - diese Strafe hat ein 30-jähriger Dachdecker wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g und wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (nicht rechtskräftig) ausgefasst. Die Staatsanwaltschaft hatte eine absichtliche Körperverletzung angeklagt, die Geschworenen sprachen sich jedoch mit 8:0 Stimmen für eine Fahrlässigkeit aus und glaubten damit dem Angeklagten, dass er nicht zustechen wollte. Der vorsitzende Richter Manfred Seiss sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 2.300 Euro zu.

Der Vorfall soll sich am 12. September 2009 im Pinzgau ereignet haben. Der Angeklagte hätte Nazitreffen in seiner Garage geplant, von Hitler geschwärmt und über Ausländer geschimpft, zudem rechtsextreme Musik gehört und einen Bekannten von seiner NS-Ausrichtung überzeugen wollen, erläuterte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger.

Verletzungen nur durch das Zurückziehen des Dolchs?
Da der Bekannte damit nicht einverstanden gewesen sei, hätte sich ein Streit entfacht, bei dem der 24-Jährige schwer verletzt worden war - es wurden Sehnen und Nerven von zwei Fingern durchtrennt. Doch der Angeklagte beteuerte, der Bekannte hätte nach dem Dolch mit den Initialen "Meine Ehre heißt Treue" gegriffen und ihn an der Klinge angefasst. Als er die Waffe zurückziehen wollte, sei es zu der Verletzung gekommen.

Das mutmaßliche Opfer hatte hingegen bereits am ersten Prozesstag im April ausgesagt, dass der Dachdecker ihn in den Bauch stechen wollte. Ein Gerichtsgutachter nimmt allerdings an, dass der 24-Jährige mit der Hand zum scharfen Dolch gegriffen hat.

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