Vorsicht, Falle!

Welche Souvenirs Sie besser im Urlaubsland lassen

Reisen & Urlaub
25.08.2016 06:00

Je schöner ein Urlaub war, desto eher will man sich mit einem Mitbringsel aus dem Urlaub daran erinnern. Oder man möchte der daheimgebliebenen Familie oder Freunden eine Freude bereiten. Wenn man dabei allerdings das Falsche auswählt, folgt am Zoll das böse Erwachen. Worauf Sie achten können und welche App Ihnen dabei helfen kann, erfahren Sie hier.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Wer am Strand Muscheln, Steine oder anderes Kleinzeug einsammelt, kann bei der Einreise Schwierigkeiten bekommen. Steinkorallen, die Sie aus dem Urlaub mitbringen, können Sie einige Tausend Euro an Strafe kosten. Denn bedrohte, unter Artenschutz stehende Tiere und Pflanzen dürfen, egal ob tot oder lebendig, ohne Sondergenehmigung nicht eingeführt werden. Dazu gehören auch Waren, die beispielsweise in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) gängig sind, wie Seepferdchen oder Schlangenwein. Aber auch Produkte aus Elfenbein, Krokodils- oder Schlangenleder oder Jagdtrophäen dürfen nicht eingeführt werden.

Für Pflanzen wird ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt. So soll verhindert werden, dass Schädlinge und Parasiten in die EU gelangen und Seuchen auslösen, wie etwa die Reblaus. Illegal eingeführte Pflanzen werden vom Zoll eingezogen und verbrannt. Vorsicht auch bei Orchideen: Niemals abpflücken oder ausgraben und mitnehmen. Das kann mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe im Urlaubsland sanktioniert werden.

Lebensmittel: Ja, aber nur aus der EU
Für den Eigenbedarf dürfen Sie Lebensmittel aus dem EU-Urlaubsland mitbringen: Parmesan oder Spaghetti aus Bella Italia sind somit kein Problem. Wer allerdings Fleisch oder Milchprodukte aus Nicht-EU-Staaten einführt, kann diese am Zoll gleich direkt abgeben - diese werden entsorgt und sind mit einer Strafe von 4 Euro Entsorgungskosten pro Kilogramm belegt.

Antiquitäten
Hier müssen Sie bei der Ausreise aus dem Urlaubsland aufpassen, denn in manchen Ländern, wie Griechenland oder der Türkei, wird die Ausfuhr von Antiquitäten mit Gefängnisstrafen geahndet. Dabei kann schon ein bearbeiteter Stein, der für Sie einfach schön aussieht, als antik bewertet werden, und die Mitnahme kann drastische Konsequenzen nach sich ziehen.

Was ist erlaubt?
Wer innerhalb der EU reist, darf Waren für den persönlichen Gebrauch mitbringen, ohne dass dafür Zölle anfallen (außer Zigaretten und Alkohol). Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Staat, dürfen Sie um bis zu 430 Euro geshoppt haben, ohne durch den Zoll zu müssen. Sonst müssen Sie die Waren beim Zoll deklarieren und Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Im Normalfall sind das 25 Prozent des Warenwerts. Haben Sie keine Rechnung, wird der Zollbeamte den Warenwert schätzen und Sie bezahlen davon die Steuer.

Solange Sie um weniger als 430 Euro eingekauft haben, dürfen Sie übrigens auch gefälschte Markenprodukte aus dem Ausland mitbringen. Die falsche Gucci-Handtasche oder das gefälschte Puma-T-Shirt sind also kein Problem. Voraussetzung ist allerdings, dass die gefälschten Produkte in Österreich nicht weiterverkauft werden.

Zoll-App
Um in keine Falle zu tappen, bietet das Finanzministerium eine kostenlose App an, die auch ohne Internetzugang im Ausland funktioniert. Mit der App können Sie sich informieren, ob Ihre Souvenirs Einfuhrbeschränkungen oder Strafen unterliegen. Infos zu Strafen in Ihrem Urlaubsland entnehmen Sie einem Reiseführer oder suchen Sie vorab im Internet nach diesen Informationen.

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