Teure Souvenirs

Was man aus dem Urlaub nicht mitbringen sollte

Reisen & Urlaub
19.08.2017 06:00

Aus jedem Land der Welt können Reisende Waren für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch mitbringen. Mit vielen Souvenirs, ob nun nicht verzollt oder gar verboten, kann man sich jedoch schwerwiegende Probleme am Zoll einhandeln. Dazu gehören nicht nur Drogen, Waffen, bestimmte Lebensmittel oder exotisch anmutende Mitbringsel - auch vom Aussterben bedrohte oder gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten und so manch schöner Kunstgegenstand wie die marokkanische Vase, russische Ikone oder antike türkische Münze sollten die Grenzen des Urlaubslands nicht passieren.

Wer eine schöne Zeit in der Ferne verbringt, will oft nicht ohne Andenken oder Mitbringsel für Freunde zurückkehren. Doch die Auswahl ist groß und nicht alle Waren dürfen bedenkenlos ein- bzw. ausgeführt werden, viele schlichtweg gar nicht. Doch wer behält im Dschungel der Ein- und Ausfuhrbestimmungen der einzelnen Länder den Überblick?

Die Ausrede: "Das wurde dort ja alles am Basar verkauft!", schützt an der Grenze nicht vor Strafe. Nur, weil Waren verkauft werden, bedeutet das nicht, dass Sie diese auch ex- bzw. importieren dürfen. Damit Sie nicht unbeabsichtigt zum Schmuggler werden, verraten wir Ihnen hier wichtige Informationen.

Bei Verstößen sind Geld- und Freiheitsstrafen möglich
Mehr als 35.000 Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, sind im Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt. "Für die Mitnahme in die EU sind zwei Genehmigungen erforderlich: einerseits eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und andererseits eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. "Das gilt auch für Erzeugnisse, die aus geschützten Arten hergestellt werden." Wer solche Souvenirs ohne Genehmigungen mitbringt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 40.000 Euro. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich. Doch es gibt noch viele weitere Bestimmungen.

Generell gilt:

Vorsicht bei Antiquitäten und Kunstgegenständen
Bei der Ausfuhr von Kunst und Antiquitäten ist höchste Vorsicht geboten. Merksatz: Sammeln Sie nichts, das alt oder gar antik aussieht. Antiquitäten dürfen, wenn überhaupt, in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden. Im Zweifelsfall nimmt man vom Kauf lieber Abstand", rät Riedl. So ist etwa in Griechenland die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung verboten und strafbar. Kultur- und Kunstgegenständen dürfen auch in Kroatien nicht ohne Autorisierung ausgeführt werden.

Tabu: Exotische Tiere und artengeschützte Pflanzen
Achten Sie immer auf den Artschutz! Keinesfalls sollten Sie Waren ein- bzw. ausführen, die gefährdet sind oder exotisch anmuten: Produkte aus Elfenbein, Elefant, Eidechse, Papagei, Schildkröte, Nashorn, Krokodil bzw. Alligator, Koralle, Schlange, Skorpione, etc. sind Tabu; auch getrocknete Seepferdchen, Haifischflossen und -zähne, Bärenkrallen, Felle und Leder von Raubtieren lassen Sie zurück. Orchideen und Kakteen stehen ebenfalls in vielen Ländern auf der "roten Liste", so auch viele andere "gebietsfremde" Pflanzen ohne Gesundheitsnachweis. Verboten sind oft auch Saatgut, Kompost und Erde. Auch Kakteen und Orchideen, die harmlos anmuten, werden fast immer konfisziert - nicht nur in Thailand (s. weiter unten).

Lieber nicht: Fossilien, Weichtiere, Leder und Felle
Machen Sie einen Bogen um banal anmutende Korallen, Muscheln, Steine und kunstvolle Holzschnitzereien.

Achtung: Lebensmittel, Medikamente und Alkohol
Aus EU-Ländern dürfen Lebensmittel prinzipiell eingeführt werden. Veterinärrechtliche Einschränkungen jedoch gibt im Nicht-EU-Raum und bei tierischen Produkten (Gefahr von Tierseuchen). In vielen Ländern dürfen Milch-, Käse- und Fleischprodukte nicht über die Grenze geführt werden. Medikamente dürfen ebenfalls nur zum persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Auch Zigaretten, Alkohol, etc. sind in der Ausfuhr limitiert.

Heilige Schriften und religiöse Symbole
In islamischen Staaten ist oft auch die Einfuhr von "gegen den Islam gerichteten Schriften" sowie religiösen Symbolen anderer Religionen als des Islam (wie christlichen Bildern, Statuetten und Kruzifixen) untersagt. Nähere Auskünfte finden Sie HIER.

Kein Kavaliersdelikt: gefälschte Markenware
Der Kauf von Fälschungen wird oft von vielen Konsumenten als "Schnäppchen" oder "Kavaliersdelikt"abgetan.Jede Marke stellt aber gleichzeitig auch ein Qualitätssiegel dar. Verzichten Sie daher besser auf die Mitnahme von Plagiaten und gefälschter Markenware. Zwar werden diese oft trotzdem akzeptiert - sofern diese dem eigenen Gebrauch und nicht dem Wiederverkauf dienen und im Gesamtwert eine gewisse Reisefreigrenze (430 Euro) nicht überschreiten - doch handelt es sich deshalb nicht weniger um widerrechtlich hergestellte Produkte ohne Hinweis auf Qualität und Herkunft - und somit eventuell gesundheitliche Folgen. Wichtig: Beachten Sie auch die EU-Produktpiraterie-Verordnung.

Weitere Tipps, damit Sie nicht zum Schmuggler werden:

  • Waffen, Feuerwerkskörper, Betäubungsmittel und (Kraft-)Stoffe, die im Flugzeug verboten sind, sind selbstredend auch nicht an Grenze und Zoll und somit auch nicht in Ihren Taschen erlaubt, wenn Sie per PKW oder Zug reisen.
  • Ab einem bestimmten (Waren-)Wert muss verzollt werden: Für Nicht-EU-Ware ab 430 Euro (Flugreise) bzw. 300 Euro (anderes Verkehrsmittel) werden Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren fällig, bestimmte Ausnahmen gibt es für Zigaretten und Alkohol.
  • Die Aus- und Einfuhr von Barmitteln ab 10.000 Euro muss angemeldet werden. Zwar werden keine Steuern verlangt, doch müssen die Angaben erfasst werden, um etwa Terrorismusbekämpfung und Geldwäsche vorzubeugen.
  • Bewahren Sie alle Belege über ihre Einkäufe und Waren auf, die Sie über die Grenze führen wollen. So können der rechtmäßige Erwerb, vor allem aber auch der Warenwert, nachgewiesen werden. Vorsicht bei Schmuck und Designerkleidung und Technikprodukten: Hier ist die Freigrenze rasch erreicht!

Gehen Sie auf Nummer sicher
Wer unsicher ist, ob das mitgebrachte Reiseandenken erlaubt und zollfrei ist, sollte kein Risiko eingehen: Wählen Sie am Flughafen den Ausgang mit roter Beschilderung und deklarieren Sie Ihre Waren. Das kann sich ggf. auch strafmildernd auswirken.

HIER können Sie die (kostenfreie) Zoll-App des Bundesministeriums für Finanzen herunterladen. Weitere Informationen über die Ausfuhrbestimmungen gibt es u.a. bei den jeweiligen Österreichischen Botschaften (z.B. per App) oder beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Weitere Tipps zum Souvenirkauf in beliebten Urlaubsregionen:

  • Mittelmeerraum: In beliebten Ferienorten werden oft Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die aus anderen Ländern stammen. Skepsis ist auch bei Schmuckstücken aus Schildkrötenpanzern geboten.
  • Afrika: Die Mitnahme von Produkten aus Elfenbein, Fellen von Raubkatzen sowie Lederprodukten von Flusspferd, Nashorn oder Krokodil- und Schlangenarten ist - mit Ausnahme weniger Länder - verboten.
  • Australien und Neuseeland: Ärztliche Medikamente müssen deklariert werden. Auskünfte und Genehmigungen über Ausfuhrverbote oder -beschränkungen erteilt das Department of the Environment and Energy.
  • Karibik: Für Souvenirs aus schwarzen und blauen Korallen sowie auschnitzereien und Zierpflanzen geboten.
  • Malediven: Landes- und Fremdwährung darf unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, die Einfuhr von Hunden, Schweinefleisch(-produkte), pornografischem Material (dazu zählen bereits Zeitschriften mit spärlich bekleideten Personen) und der Export von Meeresprodukten (Fische, Schildkröten, Schildpatt, Muscheln, Korallenprodukte) ist verboten.
  • China: Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, Arzneimitteln der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern von Flusspferd und Walross notwendig.
  • Island: Es darf kein benutzter Reitzubehör (Sattel, Halfter, Gerte, Reithandschuhe ...) eingeführt werden, dasselbe gilt für benutztes Angelzubehör wie Angeln, Köder, Reusen, etc. Sämtlicher Zubehör, ob Angelzeug oder Reitkleidung müssen außerdem vor der Einreise gereinigt und desinfiziert werden.
  • Indien: Der Handel mit Shahtoosh-Tüchern, die aus der Wolle des Fells der gefährdeten Tibetantilope gefertigt sind, ist strafbar. Als Alternative eignet sich Pashmina aus Kashmir.
  • Türkei: Wer am Strand eine Tonscherbe oder scheinbar simple Steine findet, sollte sie lieber dort liegen lassen. Verzichten Sie außerdem auf sämtliche Kulturgüter, Münzen und Teppiche.
  • Russland: Für die Ausfuhr erlaubt sind maximal 125 Gramm Stör-Kaviar für den persönlichen Bedarf. Der Schmuggel von Devisen (die nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) ist strafbar, die ungesetzliche Ausfuhr von Kulturgütern (Ikonen, etc.) ebenfalls.
  • Dubai: Pornografische Journale bzw. Filme im Reisegepäck werden konfisziert. Für psychopharmazeutische Medikamente sollte eine ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden. Die Einfuhr von alkoholischen Getränken wird von jedem Emirat gesondert geregelt. Nähere Auskünfte finden Sie im Travel Centre der IATA.
  • Thailand: Orchideen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, da die Pflanzen stark gefährdet sind und der Handel mit ihnen gesetzlich streng geregelt ist.

    Der Export von Antiquitäten, Kunstgegenständen und religiösen Gegenständen bedarf einer Exportgenehmigung.

Weitere länderspezifische Reiseinformationen erhalten Sie HIER und HIER.

Service: Die aktuellen Import-Freimengen für Österreich

Tipp: Eine Auflistung von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen können Sie HIER aufrufen.

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