Produktpiraterie

Kauf von Fälschungen im Urlaub kann teuer werden

Reisen & Urlaub
22.07.2014 12:12
Gerade im Urlaub unterliegt man leicht der Versuchung, gefälschte Markenartikel zu kaufen, um so einen Hauch von Luxus zu erschwinglichen Preisen in seinen Alltag mitnehmen zu können. Was Sie in diesem Zusammenhang beachten sollten, verraten die Experten der Arbeiterkammer.

Die gefälschte Gucci-Tasche oder eine nachgemachte Rolex – derartiges bekommt man in Urlaub sehr oft angeboten. Die AK warnt jedoch, diese blind zu kaufen. Denn es handelt sich bei der Herstellung dieser Güter um Produktpiraterie. Dabei werden gezielt Marken-, Urheber-, Patent- und sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt, indem Fälschungen von Markenwaren hergestellt bzw. urheberrechtlich geschützte Werke ohne Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt und in Umlauf gebracht werden. Und es drohen daher je nach Menge der mitgebrachten Waren Beschlagnahme durch den Zoll, Verwaltungsstrafen und möglicherweise auch Schadenersatzzahlungen.

In Ihrem persönlichen Reisegepäck dürfen Sie Waren mitnehmen, die aufgrund Art und Menge zu Ihrem persönlichen Ge- bzw. Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Eine Uhr, ein paar Kleidungsstücke und die obligate Handtasche ist daher meist in Ordnung – zehn Uhren, zahlreiche Taschen und stapelweise Kleidung wohl nicht mehr. Der Höchstwert dieser Waren darf jedoch 430 Euro pro Flugreisendem bzw. 300 Euro pro Reisendem per Auto, Bahn oder anderem Vehikel und 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren nicht überschreiten. Es zählt der im Urlaubsland gezahlte Preis, man sollte also wirklich gut nachrechnen, bevor man die Heimreise antritt.

Kritischer wird es, wenn Sie sich Waren nachsenden lassen. Denn Postsendungen können von Zollbehörden eingesehen und im Verdachtsfall oder im Auftrag der Markenfirmen zurückgehalten und vernichtet werden. Damit haben Sie die Ware zwar bezahlt, aber haben de facto nichts davon.

Zudem kann es sowohl bei persönlicher Einfuhr als auch bei Nachsendung passieren, dass Verwaltungsstrafen bis zu 4.000 Euro verhängt werden - bei Vorsatz, also wenn für Sie klar erkennbar war, dass Sie gefälschte Produkte kaufen wollten, sogar bis zu 15.000 Euro. Auch kann der Rechteinhaber Schadenersatz verlangen. Sie sollten in diesem Fall Ihre Zustimmung zur Vernichtung der Waren geben, damit Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie die Unrechtmäßigkeit einsehen. In jedem Fall sollten Sie sich dann aber auch juristisch hinsichtlich des korrekten weiteren Vorgehens beraten lassen.

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