Flugausfall

Flieger am Boden? Diese Rechte hast du bei einem Streik

Reisen & Urlaub
02.10.2012 11:58
Immer wieder kommt es vor, dass Flüge aufgrund von streikendem Boden-, Flug- oder sonstigem Personal ausfallen und der Flugverkehr der betroffenen Fluglinien bzw. Flughäfen zum Erliegen kommt. Die Leidtragenden sind in jedem Fall die Passagiere. Doch welche Rechte hat man als Fluggast, wenn man von einem Streik betroffen ist?

Erste Anlaufstelle für Fragen zu deinem Flug ist die Fluggesellschaft, bei der du gebucht hast bzw. im Fall einer gebuchten Pauschalreise der Reiseveranstalter. Du solltest dich zunächst erkundigen, ob dein Flug vom Streik betroffen ist sowie dir die aktuellen Flugzeiten oder Verspätungen bzw. Ausfälle mitteilen lassen.

Wurde dein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, kannst du ihn stornieren und du erhältst dein Geld retour. Wenn du den Flug dennoch in Anspruch nehmen musst oder willst, hast du Anspruch darauf, auf einen späteren Flug umgebucht zu werden. Sei dir aber bewusst, dass dies bei Streiks länger dauern kann, da die ausgefallenen Flüge wie in einer Pipeline nach hinten verschoben werden und sich daher "anstauen".

Verspätung aufgrund von Streik
Wird dir mitgeteilt, dass der Flug nicht gänzlich ausfällt, sondern nur Verspätung haben wird, solltest du dennoch zur ursprünglichen Zeit am Flughafen sein, falls überraschenderweise ein früherer Ersatzflug eingeschoben wird.

Bei Verspätungen hast du zusätzlich das Recht auf Betreuungsleistungen, wie etwa Mahlzeiten und Erfrischungen sowie bestimmte Kommunikationskosten. Kann die Fluglinie diese nicht von sich aus bereitstellen, solltest du alle Belege sammeln und in weiterer Folge einreichen. Dies gilt bei Flügen bis 1.500 Kilometern bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern ab drei Stunden und bei Flügen von mehr als 3.500 Kilometern ab einer Verspätung von vier Stunden. Ist der Flug länger als fünf Stunden verspätet, hat man Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn man den Flug nicht mehr antreten will, und gegebenenfalls auf einen Rückflug zum ersten Abflugsort.

Entschädigung?
Grundsätzlich hast du laut EU-Verordnung zwar bei Annullierung, Verspätung von mehr als drei Stunden oder Überbuchung einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro – dies gilt jedoch nicht bei Streiks. Denn diese werden als "außergewöhnlicher Umstand", wie etwa Unwetter, gewertet, weshalb keine Entschädigungen gezahlt werden.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele