Vorsicht, Falle!

Diese Souvenirs bereiten dir beim Zoll Probleme

Reisen & Urlaub
18.09.2012 13:16
Der Urlaub in der Türkei war so schön, dass du nicht umhin kannst, dir ein Urlaubsandenken mitzunehmen. Gut und schön, nur solltest du genau darauf achten, was du in deinen Koffer wandern lässt. Denn bei einigen Souvenirs kann dir sogar ein Aufenthalt im Gefängnis drohen. Und das ist dann doch ein entbehrliches Vergnügen. Hier erfährst du, was du besser im Urlaubsland zurücklässt, wenn du unbeschadet durch den Zoll kommen willst.

Einfuhrbeschränkungen sollen einen Beitrag zum Artenschutz von bedrohten Pflanzen- und Tierarten leisten. Daher werden Verstöße gegen Einfuhrverbote restriktiv geahndet und sind mit Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren sanktioniert. Manche Souvenirs bedürfen daher der Mitnahme von bestimmten Dokumenten, andere müssen genehmigt werden, während es einige Souvenirs gibt, die unter gar keinen Umständen eingeführt werden dürfen.

Türkei und Griechenland
Die Türkei ist ein sehr beliebtes Urlaubsland für uns Österreicher. Und dennoch gilt es, vorsichtig zu sein, denn entscheidest du dich dafür, ein antikes Stück mit nach Hause zu nehmen, drohen dir mehrere Monate Untersuchungshaft und eine hohe Kaution. Antiquitäten werden dabei recht großzügig definiert, denn auch ein bearbeiteter Stein kann als Antiquität betrachtet werden. Dasselbe gilt übrigens auch für Griechenland.

Ägypten
Vorsicht bei Kakteen oder Reptilien! Denn das Washingtoner Artenschutzabkommen legt fest, dass Tiere und Pflanzen geschützt sind. Darunter fallen oft auch Artikel, die aus Tierhäuten hergestellt sind, wie beispielsweise Gürtel aus Krokodilleder. Auch bei Korallenarmbändern solltest du vorsichtig sein. Denn nach dem Artenschutzabkommen sind auch Korallen geschützt. Ob du das Armband legal erworben hast, ist in diesem Fall nebensächlich.

Tunesien
In Tunesien musst du bereits bei der Einreise aufpassen. Es gelten sehr strenge Devisen-Regelungen: Dinare dürfen nicht ein- oder ausgeführt werden. Bringst du Euro im Gegenwert von mehr als 1.000 Dinaren (ca. 490 Euro) mit nach Tunesien, musst du das direkt bei der Einreise deklarieren. Die Einfuhrerklärung, die du für das Geld bekommst, solltest du gut aufheben und bei dir bewahren, andernfalls kann eine Geldstrafe drohen. Auch ist die Ausfuhr von Antiquitäten und archäologischen Fundstücken grundsätzlich verboten - bei Missachtung drohen Gefängnisstrafen.

Asien
Die gefälschte Gucci-Tasche solltest du lieber in Thailand lassen. Denn wirst du am Zoll mit einem nachgemachten Markenartikel erwischt, machst du dich strafbar. Auch Uhren oder Bekleidung sind gefährlich. Wirst du wegen Markenpiraterie verurteilt, droht dir ein lebenslanges Einreiseverbot.

Weiters gilt es, bei Produkten der so genannten Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) vorsichtig zu sein: Eingelegte Skorpione, zermahlene Knochen von Tieren geschützter Arten und dergleichen müssen erst für die Einfuhr genehmigt werden.

Südafrika
Hier gilt es, besonders mit Schnitzereien oder anderen Artikeln aus Elfenbein vorsichtig zu sein. Denn auch diese fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Aber auch etwas vergleichsweise Harmloses wie eine gepflückte Orchidee kann gefährlich werden: Bis zu zehn Jahre Haft drohen, wenn du eines dieser kostbaren Gewächse einfach so abpflückst. Daher besser Finger weg.

Am besten erkundigst du dich vor deinem Reiseantritt, welche Souvenirs du unbeschadet einführen darfst – die Reisebüros haben in den meisten Fällen Broschüren oder kleine Reiseführer, aus denen derartige Dinge hervorgehen. Im Zweifelsfall gilt: Lieber die Hände davon lassen, als den Urlaub unfreiwillig im Gefängnis zu verlängern.

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