Erhöhung erhöht

Zusatz-Millionen in Parteiförderung nun ein “Irrtum”

Österreich
18.10.2012 15:56
Eine in den neuen Budgetunterlagen verzeichnete nochmalige Erhöhung der erst kürzlich aufgestockten Parteienförderung um mehrere Millionen Euro hat am Donnerstag für Aufregung gesorgt. Nach großem Medienecho, Expertenkritik und Protest der Opposition hat das zuständige Bundeskanzleramt am Nachmittag die Notbremse gezogen. Die Zusatz-Millionen seien ein "Irrtum", der "leider bei der Budgeterstellung passiert ist" und korrigiert werde, so Staatssekretär Josef Ostermayer. Die Parteien werden sich 2013 somit "nur" 36 statt 43 Millionen genehmigen.

Die "Parteienförderung Alt" setzte sich aus einem jährlichen Förderungsbetrag von zuletzt rund 15 Millionen Euro und einer "Wahlkampfkostenrückerstattung" in Wahljahren von zuletzt 14 Millionen Euro zusammen, aufgeteilt wurde nach Stimmenstärke der Parteien. Im Zuge des Transparenzpakets hatten sich die Regierung und die Grünen vor der Sommerpause Ende Juni auf eine Reform der Parteienförderung geeinigt. Statt des zweigleisigen Modells mit dem "Wahlbonus" sollte es nur mehr eine jährliche Zahlung geben.

Der Rahmen für die gesetzlich mögliche Parteienförderung auf Bundesebene wurde zwischen 3,10 und elf Euro pro Wahlberechtigtem festgeschrieben. In den Ländern dürfen sich die Parteien mit bis zu 22 Euro pro Wähler bedienen.

SPÖ und ÖVP beschlossen dann aber im Alleingang, die Förderung mit Stichtag 1. Juli 2012 auf 4,60 Euro pro Wahlberechtigtem zu erhöhen, was einem künftigen Jahresbetrag von 29 Millionen Euro entspricht – also einer jährlichen Förderung in der Höhe, wie sie bis dato nur in Wahljahren gewährt wurde. Die Oppositionsparteien, die von der Erhöhung freilich auch profitieren, protestierten – ein paar Tage später war das Thema jedoch gegessen, die Erhöhung fix. Ab 2013 werden demnach jährlich 29,1 Millionen Euro ausgeschüttet, die ab 1. Juli 2012 erhöhten Fördergelder im ersten Quartal 2013 nachgezahlt.

In Budgetunterlagen plötzlich Erhöhung der Erhöhung
In den Budgetunterlagen für 2013, die diese Woche ins Parlament kamen, offenbarte sich dann aber ein noch größerer Geldregen für die Parteien. Die von der Regierung durchgepeitschte Erhöhung wird darin als rückwirkender Beschluss mit 1. Jänner 2012 dargestellt, meldete die Austria Presseagentur am Donnerstagmorgen.

Statt 29 Millionen (bzw. 36 Millionen mit den Geldern vom zweiten Halbjahr 2012) waren plötzlich 43 Millionen Euro vorgesehen. Die SPÖ hätte mit 13,4 Millionen Euro den größten Anteil erhalten. Danach folgten die ÖVP mit 11,9 Millionen Euro, die FPÖ mit 8,0 Millionen, das BZÖ mit 4,9 und die Grünen mit rund 4,8 Millionen Euro.

Für Kanzleramt war alles "eindeutig", Opposition protestierte
Ein Sprecher des Bundeskanzleramts bestätigte die rückwirkende Erhöhung am Donnerstagvormittag zunächst und erklärte, dass das Gesetz "eindeutig" eine Auszahlung der höheren Fördersumme schon für das gesamte Jahr 2012 vorsehe. Entscheidend sei demnach nicht das Datum des Inkrafttretens des neuen Parteienförderungsgesetzes mit 1. Juli, sondern die danach im Gesetz folgende Übergangsbestimmung. Hier werde nämlich geregelt, dass durch die Nachzahlung "der Differenzbetrag, der sich für das Jahr 2012 (zwischen alter und neuer Förderung, Anm.) ergibt", ausgeglichen wird. Bei der Bemessung der Mittel müsse man sich daher am Gesamtjahr orientieren, so das Kanzleramt.

Die Grünen und das BZÖ protestierten gegen die Vorgaben in den Budgetunterlagen und forderten einen Stopp der Auszahlung. Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger bezeichnete die Auslegung des Parteienförderungsgesetzes durch das Kanzleramt gar als "juristisch äußerst gewagt", außerdem stehe das Vorhaben dem verfassungsrechtlich verankerten Sparsamkeitsprinzip entgegen.

Ostermayer: "Irrtum" bei Budgeterstellung
Am Nachmittag meldete sich dann das Bundeskanzleramt noch einmal zu Wort, diesmal in Gestalt von Staatssekretär Ostermayer. Der erklärte, dass sich in die Budgetunterlagen ein "Irrtum" eingeschlichen habe und es stets "klarer politischer Wille" gewesen sei, dass die Erhöhung erst mit 1. Juli 2012 wirksam wird.

Der Fehler sei "leider bei der Budgeterstellung passiert", so Ostermayer. Die dem zugrunde liegende Auslegung des Gesetzes im Bundeskanzleramt - wonach eben die Förderungsdifferenz ab 1. Jänner 2012 auszuzahlen ist - werde man so nicht mehr hören: "In der Formulierung kann man tatsächlich beide Varianten sehen", so Ostermayer. Doch nach Gesprächen mit den zuständigen Beamten sei nun sichergestellt, dass "das jetzt auch entsprechend restriktiv interpretiert wird", und zwar im Sinne des "politischen Willens". Man werde den Förderbetrag im Zuge des parlamentarischen Budgetprozesses, konkret im Budgetausschuss, korrigieren, versprach der SPÖ-Staatssekretär.

Die gesamte Parteienförderung im Jahr 2013 wird inklusive der Nachzahlungen ab dem 1. Juli 2012 somit 36 Millionen Euro betragen. Hier die Vergleichstabelle zwischen der alten Parteiförderung 2012 und den Fördergeldern im kommenden Jahr:

2012

2013*

SPÖ

4,6

11,2 (8,9)

ÖVP

4,1

10,0 (8,0)

FPÖ

2,9

6,7 (5,5)

BZÖ

1,8

4,1 (3,4)

Grüne

1,8

4,0 (3,3)

GESAMT

15,3

36 (29,1)

* = 2013 inkl. Nachzahlung für das zweite Halbjahr 2012 (Summe ohne Nachzahlung jeweils in Klammer)

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