Zugriff für Behörden

Zentrales Register: Bankgeheimnis ist Geschichte

Wirtschaft
05.10.2016 12:30

Das Bankgeheimnis ist seit Montag Geschichte. Ab sofort soll ein zentrales Kontenregister Steuerbetrügern das Leben erschweren. Zugriff auf das Register haben nur Steuer- und Strafbehörden - diese sehen die Zugriffsberechtigten, aber nicht die Kontobewegungen. Letztere können nur über richterlichen Beschluss geprüft werden.

Finanzminister Hans Jörg Schelling erhofft sich durch mehr Steuerehrlichkeit Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro im Jahr. Beim Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein sei der anvisierte Betrag von einer Milliarde Euro auch eingehoben worden, versichert man im Finanzministerium.

Rund 33 Millionen Konten betroffen
Das Kontenregister wird von den Banken laufend gespeist, für den Registerbetrieb ist das Bundesrechenzentrum zuständig. Gelistet sind alle Konten und Depots, die in Österreich geführt werden, vom Girokonto über Bausparkonten bis zum klassischen Sparbuch - das sind in Summe rund 33 Millionen Konten.

Jede Einsichtnahme wird elektronisch protokolliert, die Protokolle werden nach zehn Jahren gelöscht. Die Bürger werden über eine Einschau verständigt - entweder über FinanzOnline oder, wenn dies nicht genutzt wird, über den Steuerberater. Das Benachrichtigungssystem sei seit Montag aktiv, sagte Ministeriumssprecher Johannes Pasquali.

Erste starke Einschränkung bereits im Jahr 2000
Das Bankgeheimnis war bereits unter der ÖVP/FPÖ-Regierung im Jahr 2000 stark eingeschränkt worden. Mit 1. November 2000 durften keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden, auch Bareinzahlungen und Überweisungen auf anonyme Konten waren ab da verboten.

Noch im Jahr 2013 meinte die damalige Finanzministerin Maria Fekter vor dem EU-Finanzministerrat: "Wir werden um das Bankgeheimnis kämpfen, das bin ich den Österreichern schuldig."

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