Telekom-Prozess

Wiener Gericht darf BZÖ-Gelder nicht einfrieren

Österreich
10.07.2013 14:24
Das BZÖ kann im Wahlkampf doch noch über sein gesamtes Geld verfügen, wie das Oberlandesgericht Wien am Mittwoch entschieden hat. Demnach ist es dem Straflandesgericht nicht erlaubt, im Zuge des Telekom-Prozesses BZÖ-Gelder einzufrieren.

Das Straflandesgericht, an dem der Telekom-Prozess um illegale Parteienfinanzierung in den kommenden Wochen ausgetragen wird, wollte auf Antrag der Staatsanwaltschaft rund 940.000 Euro aus der orangen Kasse einfrieren, um im Falle einer Verurteilung die Schadenssumme beim BZÖ abschöpfen zu können.

Für die Kleinpartei wäre das ein harter Schlag gewesen, denn die Summe macht fast ein Viertel der 4,1 Millionen Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Parteienförderung zustehen.

Laut Oberlandesgericht "unbillige Härte"
Das Einfrieren von rund 940.000 Euro treffe das BZÖ gerade im Wahlkampf "unbillig hart", begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung. Die Partei verfüge nämlich abgesehen von der Parteienförderung "über keine nennenswerten sonstigen Einkunftsquellen", heißt es in der Entscheidung.

Das Oberlandesgericht akzeptierte zudem die Begründung des Strafgerichts, wonach das Geld einbezogen werden müsste, weil das BZÖ den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden könnte, nicht. Die entsprechende Feststellung des Richters stütze sich "nur auf Vermutungen, denn der bloße Umstand, dass das Einziehen des BZÖ in den Nationalrat nach den Nationalratswahlen 2013 aufgrund zweier Meinungsumfragen vom Jänner 2013 zweifelhaft ist, stellt keine Tatsache dar", so das Oberlandesgericht.

BZÖ: "Mit und ohne Geld wahlkampffit"
Das BZÖ hat sich über die Entscheidung Oberlandesgerichts erfreut gezeigt. Man habe der Justiz vertraut und nun seien "SPÖ und ÖVP mit dem Versuch gescheitert, eine unbequeme Oppositionspartei auf diesem Weg loszuwerden", so ein Parteisprecher. Das BZÖ betonte gleichzeitig, dass es "mit und ohne das Geld wahlkampffit ist".

Prozess startet in der nächsten Woche
Bei dem Prozess, der nächste Woche startet, geht es um den Vorwurf, die Telekom Austria habe über Umwege im Jahr 2006 den Nationalratswahlkampf des BZÖ mitfinanziert. Über "Scheinrechnungen" sollen an zwei Agenturen, die für den Wahlkampf der Orangen verantwortlich zeichneten, ohne Gegenleistung Telekom-Gelder ausbezahlt worden sein.

Letztlich sollen der Anklageschrift zufolge dem BZÖ damit exakt 939.680 Euro zugeflossen sein. Der Lobbyist Peter Hochegger, der frühere Telekom-Manager Rudolf Fischer, der ehemalige BZÖ-Politiker Klaus Wittauer und drei weitere Personen, denen neben Untreue teilweise auch Geldwäsche angekreidet wird, müssen sich dafür nun vor Gericht verantworten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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