Im "Krone"-Überblick

Was sich 2016 bei den Steuern alles ändert

Österreich
30.12.2015 06:00

Die ab 1. Jänner geltende Senkung der Lohnsteuer (die "Krone" berichtete ausführlich) wird durch zahlreiche Maßnahmen gegenfinanziert. Dazu kommen noch etliche Vereinfachungen im Steuerrecht. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Finanzminister Schelling für uns vorgesehen hat.

Beginnen wir mit "einnahmenseitigen" Maßnahmen:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (ausgenommen Sparbücher) werden mit 27,5% statt bisher 25% besteuert.
  • Die "Topf-Sonderausgaben", also die Absetzbarkeit von Ausgaben für Wohnraumschaffung/sanierung oder Personenversicherungen, werden abgeschafft. Es gibt eine Übergangsfrist bis 2020 für alles, was noch vor 2016 abgeschlossen wurde.
  • Bei der Grunderwerbssteuer gilt nicht mehr der Einheitswert, sondern der "Grundstückswert" (früher: Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage. Es wird ein Stufentarif für nicht entgeltliche Erwerbe eingeführt. Der Steuersatz beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 250.000 Euro 0,5%, für die nächsten 150.000 Euro 2,0% und darüber hinaus 3,5%. Der Betriebsfreibetrag wird auf 900.000 Euro erhöht.
  • Bei Grundstücksverkäufen wird der besondere Steuersatz auf 30% angehoben.
  • Die Mehrwertsteuer auf gewisse Leistungen (Eintritte, Ab-Hof-Verkauf von Wein etc.) wird auf 13% erhöht. Für Beherbergung gelten die 13% erst ab April.

Neben der Senkung der Lohnsteuertarife gibt es weitere Erleichterungen:

  • Der Arbeitnehmer- und der Verkehrsabsetzbetrag (bisher 345 € im Jahr) werden integriert und auf 400 Euro erhöht. Für geringverdienende Pendler (bis 12.200 Euro Jahreseinkommen) gibt es künftig sogar 690 Euro.
  • Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt. Pro Kind gibt es 440 Euro bzw. sogar 300 Euro pro Jahr und Elternteil, wenn beide berufstätig sind.
  • Mitarbeiterrabatte (auf den Endverkaufspreis) sind bis 20% steuerfrei, darüber gibt es 1000 Euro Freibetrag im Jahr.
  • Für Mitarbeiterbeteiligungen an Firmen steigt der Freibetrag auf 3000 Euro.
  • Die Forschungsprämie wird von 10 auf 12% erhöht, Bildungsfreibeträge entfallen.

Aus dem Video-Archiv: Schellings Budgetrede - Nulldefizit und Reformeifer

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