Falsche Beurkundung

Wahlanfechtung: Nun Ermittlungen gegen die FPÖ

Österreich
18.06.2016 12:09

Nach den FPÖ-Anzeigen wegen möglicher Manipulationen bei der Hofburg-Stichwahl - damit beschäftigt sich derzeit der Verfassungsgerichtshof - sind nun offenbar auch Ermittlungen gegen die Freiheitlichen selbst eingeleitet worden. Wie das Nachrichtenmagazin "Profil" in einem Vorabbericht am Samstag schreibt, untersucht das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung die Rolle von FPÖ-Wahlbeisitzern bei der Auszählung der Wahlkarten.

Demnach richten sich die Ermittlungen gegen bekannte und unbekannte Täter wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und "falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt" (Paragraf 311 des Strafgesetzbuches). Zu den Verdächtigen zählen laut "Profil" Mitglieder von Bezirkswahlbehörden, darunter auch FPÖ-Wahlbeisitzer, die in eidesstattlichen Erklärungen zur FPÖ-Wahlanfechtung Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Wahlkartenstimmen beklagen, obwohl sie zuvor die ordnungsgemäße Auszählung per Unterschrift auf das Protokoll bestätigt hatten.

Höchstrichter befragen 90 Zeugen
Parallel dazu beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof ab Montag intensivst mit der 152 Seiten starken Wahlanfechtung der FPÖ. Mit dem größten Beweisverfahren, an das man sich im VfGH erinnern kann, klären die Höchstrichter kommende Woche, ob die Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai wiederholt werden muss. Insgesamt sollen 90 Zeugen einvernommen werden. Im Anschluss daran dürfen auch die Vertreter der beiden Kandidaten Fragen stellen. Norbert Hofer wird von den Anwälten Dieter Böhmdorfer, Rüdiger Schender und Michael Rohregger vertreten, für Alexander Van der Bellen werden Maria Windhager und Georg Bürstmayr aktiv. Die beiden Kandidaten selbst werden nicht ins VfGH-Gebäude an der Wiener Freyung kommen, auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der als Zustellungsbevollmächtigter eingeladen ist, bleibt dem Höchstgericht fern.

Der VfGH muss zunächst feststellen, ob von den behaupteten Fehlern so viele Stimmen betroffen sind, dass sich das Wahlergebnis ändern - also Hofer vor Van der Bellen liegen - könnte. Nur wenn das der Fall ist, muss sich das Höchstgericht detailliert mit den Inhalten der Anfechtung befassen. Van der Bellen lag im Endergebnis um 30.863 Stimmen vor Hofer. Nach Meinung einiger Experten ist die Wiederholung der Stichwahl durchaus realistisch.

Ergebnis kurz vor Ende der Amtszeit Fischers erwartet
Mit einer Entscheidung des VfGH bereits am Donnerstag ist nicht zu rechnen. Dann ziehen sich die Verfassungsrichter erst einmal zur Beratung zurück. Geplant ist ein Erkenntnis am 6. Juli, also zeitgerecht vor dem geplanten Termin der Angelobung des neuen Präsidenten am 8. Juli. An diesem Tag endet die Amtszeit Heinz Fischers - auch wenn der VfGH eine Wahlwiederholung anordnet. Dann müssten die drei Nationalratspräsidenten die Vertretung des Staatsoberhauptes übernehmen. Die Wiederholungswahl könnte frühestens Ende September, Anfang Oktober stattfinden.

Van der Bellen: "Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat"
Van der Bellen meldete sich Samstagnachmittag erstmals zur Wahlanfechtung zu Wort. Auf seiner Facebook-Seite erklärte er: "Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat." Wie auch immer der VfGH nach dem Verfahren entscheide, "nicht alle werden mit der Entscheidung glücklich sein", so Van der Bellen. "Wir Österreicher mögen noch so verschieden sein, aber was uns als Land und als Demokratie eint, ist der Glaube an den Rechtsstaat und seine Institutionen." Dieses Vertrauen sei das Fundament der Republik und daran müsse man sich in diesen Tagen erinnern.

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