Studien-Schlamassel

VfGH hat Bedenken gegen Gebühren-Einhebung der Unis

Österreich
17.10.2012 09:48
Der Studiengebühren-Schlamassel der Bundesregierung wird ein weiteres Mal die Verfassungsrichter beschäftigen. Die 14 Richterinnen und Richter haben nach der Prüfung einer Studentenbeschwerde zwei Bedenken gegen die autonome Einhebung von Studiengebühren durch die Universitäten angemeldet. Dass die Unis eigenmächtig über die Gebühren bestimmen, könnte einerseits gegen die Verfassung verstoßen, andererseits gegen das Universitätsgesetz, in dem immer noch staatliche Studiengebühren verankert sind.

Zunächst ist der Verfassungsgerichtshof (im Bild: Gerichtspräsident Gerhart Holzinger) der Ansicht, dass die Einhebung von Studienbeiträgen nicht in den Bereich der Universitätsautonomie fallen könne. Finanzierung und Zugang zu den Regelstudien öffentlicher Universitäten unterliegen staatlicher Verantwortung. "Die Übertragung einer weitreichenden Finanzautonomie, wie sie mit der autonomen Befugnis der Universität zur Einhebung von Studienbeiträgen verbunden wäre, scheint mit dieser besonderen staatlichen Verantwortung nicht im Einklang zu stehen."

Denn bei einer solchen Übertragung würden, so das wörtliche Zitat aus dem Prüfungsbeschluss, "die öffentlichen Universitäten und nicht der Gesetzgeber darüber entscheiden, welche finanzielle Zugangshürden für die Aufnahme eines Regelstudiums an den öffentlichen Universitäten bestehen sollen". Und das dürfte wohl der Bundesverfassung widersprechen. Diesbezüglich werde nun ein "Verordnungsprüfungsverfahren" eingeleitet, so der VfGH.

Autonome Einhebung vs. Uni-Gesetz
Sollte das Prüfungsverfahren jedoch ergeben, dass die Einhebung von Studienbeiträgen doch in den Bereich der Universitätsautonomie fällt, besteht ein anderes Bedenken: "Auch nach der seinerzeitigen Aufhebung einzelner Bestimmungen des Universitätsgesetzes durch den VfGH und nach dem Ablauf der dafür gesetzten Reparaturfrist (mit Ende Februar 2012) bestehen immer noch Regelungen im Universitätsgesetz über den Studienbeitrag." Und die seien geeignet, eine autonome Beitragseinhebung der Unis auszuschließen. Die Satzung der Uni Wien etwa, gegen die sich die Beschwerde richtete, würde somit gegen das Universitätsgesetz verstoßen.

Holzinger rät Unis zur Vorsicht
Seine Entscheidung will der VfGH so rasch wie möglich treffen, erklärte Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch. Man sei sich über die Bedeutung der Sache durchaus im Klaren. Realistisch sei eine Entscheidung im ersten Viertel des Jahres 2013. In über 85 Prozent der Fälle, in denen der VfGH ein Prüfungsverfahren von Amts wegen einleitet, führen die vorläufigen Bedenken des Gerichtshofes tatsächlich zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen.

Den Unis empfiehlt Holzinger, mit einer neuerlichen Einhebung von Gebühren "vorsichtig zu sein, bis die endgültige Entscheidung kommt". Dass das Thema Studiengebühren ein "vermintes Gebiet" ist, habe sich ja bereits wiederholt gezeigt. Die Unis riskieren eventuell auch Rückzahlungen. Bei Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen würde jener Student, der mit seiner Beschwerde das Verordnungsprüfungsverfahren ausgelöst hat, die Gebühren zurückerhalten. Und auch jene Studenten, die vor dem nun gefallenen Prüfungsbeschluss beim Uni-Senat einen Antrag gestellt haben, könnten als "Quasi-Anlassfälle" behandelt werden und sich Hoffnungen auf eine Rückzahlung des Geldes machen.

8 von 21 Unis heben Gebühren ein
Im aktuellen Wintersemester heben acht der 21 Unis in Eigenregie Studiengebühren ein. An der Universität Wien, der Uni Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Uni Graz, der Technischen Uni Graz, der Uni Linz, der Veterinärmedizinischen Universität und am Mozarteum Salzburg müssen jene Studenten 363,36 Euro pro Semester bezahlen, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben bzw. aus Nicht-EU-Staaten kommen.

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