Faymann-Ansage

Transparenzgesetz: “Hier wird’s sicher Bewegung geben”

Österreich
12.02.2013 13:27
In Sachen Informationsfreiheitsgesetz dürfte nach dem jüngsten Vorstoß von ÖVP-Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz bald etwas weitergehen: SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer hat bereits den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts beauftragt, entsprechende Vorschläge zu machen. Kanzler Werner Faymann erwartet in zwei Wochen erste Ergebnisse: "Hier wird's sicher Bewegung geben - und zwar zu Recht", ließ er am Dienstag wissen.

Man müsse sich mit dem Thema genau auseinandersetzen, aufgrund von "Überschriften" könne man noch nicht sagen, wie es ausgeht, erklärte Faymann im Pressefoyer nach dem Ministerrat zum Vorschlag von Kurz (siehe dazu Infobox). Der Kanzler verwies darauf, dass es z.B. auch zu beachten gelte, wie man mit öffentlichen Unternehmen im Wettbewerb umgehe.

Heinisch-Hosek sieht noch viele offene Fragen
Auch Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek tritt grundsätzlich für mehr Transparenz ein, sieht aber in Sachen Informationsfreiheit noch viele offene Fragen. Ihr gehe es etwa darum, zu überlegen, wie es dann künftig mit der Verschwiegenheitspflicht bei Beamten ausschaut: "Da sind noch sehr viele Fragen offen. Das muss man genau prüfen", erklärte die Ministerin. Zu Kurz meinte sie: "Der Staatssekretär hat einen ersten Vorschlag vorgelegt, der ist aber noch sehr unausgegoren."

Laut Ostermayer schaue sich der Verfassungsdienst derzeit internationale Beispiele für ein Informationsfreiheitsgesetz an. Derzeit unterliege alles der Verschwiegenheit, außer es gebe gegenteilige Entscheidungen - dies solle umgedreht werden. Allerdings müsse dabei besonderes Augenmerk auf den Datenschutz gelegt werden: Daten, die etwa die öffentliche Sicherheit betreffen, seien weiterhin zu schützen, erklärte Ostermayer.

Der Staatssekretär ist übrigens laut eigener Aussage nicht erst auf den Zuruf von Kurz aktiv geworden – vielmehr sei die Initiative eigentlich von der Öffentlichkeit ausgegangen, verwies Ostermayer auf die unabhängige Kampagne transparenzgesetz.at u.a. des Korruptionsexperten Hubert Sickinger. Er freue sich aber, wenn die ÖVP jetzt bereit sei, darüber zu diskutieren, erklärte Ostermayer.

Kurz zeigte sich am Dienstag erfreut, dass es bei dem Thema nun Bewegung gibt. Auch er möchte keinen "Husch-Pfusch", die Erfahrungen in anderen Ländern würden zeigen, dass es hierfür einen ordentlichen Vorbereitungsprozess benötige. Eines sei für ihn aber klar: Nachdem es das größte Misstrauen gegen die Politik auf Bundesebene gibt, solle man vor allem hier für Transparenz sorgen. Denn vor Ort in den Kommunen wüssten die Steuerzahler eher, was mit ihrem Geld passiert.

Weiterhin Kritik an den derzeitigen Regelungen
Reformbedarf in Sachen Transparenz meldete zuletzt einmal mehr auch die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates an, die 1999 von 17 Mitgliedern des Rates gegründet wurde, um die Korruption europaweit zu bekämpfen. Bereits in ihrem ersten Evaluierungsbericht 2008 forderte sie "einen erleichterten Zugang zu Informationen", denn in Österreich sei die Verschwiegenheit der Beamten die Regel und die Auskunftserteilung nur die Ausnahme: "Diese Situation erschwert es Bürgern und den Medien in Österreich, Kontrolle über die Verwaltung auszuüben."

Auch die Verfassungsjuristin Gabriele Kucsko-Stadlmayer sieht einen dringenden Bedarf an Reformen: Sie habe schon vor fast zehn Jahren im sogenannten Österreich-Konvent eine deutliche Einschränkung des Amtsgeheimnisses vorgeschlagen - die allerdings bis heute nicht umgesetzt wurde, erklärte sie am Dienstag. Der Kern der Kritik Kucsko-Stadlmayers: Das Amtsgeheimnis sei derart weit gefasst und unklar geregelt, dass sich Behörden bei Anfragen häufig reflexartig für die Geheimhaltung und gegen eine Auskunft entscheiden würden.

Für den Konvent hatte die Juristin daher eine Umkehrung der Verfassungsbestimmung vorgeschlagen: Zuerst Auskunftsrecht, dann die Geheimhaltungsgründe. Außerdem enthält ihr Vorschlag auch das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Kernsatz des Vorschlags: "Jede Person hat ein Recht auf Auskunft gegenüber den Organen der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Dieses Recht schließt den Zugang zu Dokumenten mit ein." Eingeschränkt werden könnte die Transparenz laut Kucsko-Stadlmayer u.a. im Interesse der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und Verbrechensverhütung sowie zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele