Geldstrafe für Penz

T: Ex-FPÖ-Politiker wegen Marokkaner-Plakaten verurteilt

Österreich
01.02.2013 16:10
Der Innsbrucker Hotelier August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei den Gemeinderatswahlen 2012, ist wegen der umstrittenen Marokkaner-Plakate am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen Verhetzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" hatten bei der Innsbrucker Gemeinderatswahl Mitte April 2012 für Empörung gesorgt. Dem Hotelier wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit über 230 Plakatständern "Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht zu haben". Die Wahlplakate hatten auch für diplomatische Verstimmungen mit Marokko gesorgt.

Plakate auf eigene Kosten sofort entfernt
Penz selbst hatte betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat hatte er wenige Wochen nach der Wahl verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten.

Im September des Vorjahres erhob die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verhetzung. Der Hotelier versuchte noch, einen Prozess mit einer Diversion abzuwenden. Diese wurde vom Landesgericht Innsbruck, mit einer Geldbuße von 8.000 Euro, zwar abgesegnet, im November vom Oberlandesgericht jedoch wieder aufgehoben.

"Wollte kein Volk beleidigen oder herabwürdigen"
Zu Prozessbeginn am Freitag bekannte sich Penz nicht schuldig. "In einem Wahlkampf müssen gewisse Themen aufgezeigt werden. Ich habe lediglich die Sicherheitssituation in Innsbruck angesprochen. Ich wollte aber kein Volk beleidigen oder herabwürdigen", verteidigte sich der Hotelier.

Mit dem Slogan wären ausschließlich Kriminelle angesprochen gewesen, meinte er. "Ich stehe nach wie vor dazu, dass man die Kriminellen heimschicken und bekämpfen muss", kommentierte der Angeklagte. "Hätte ich auch nur im Ansatz das Gefühl gehabt, dass sich auch andere durch das Plakat angesprochen fühlen könnten, hätte ich dem nie zugestimmt", meinte Penz.

Richter: "Glaube nicht, dass Sie rassistisch sind"
"Das Plakat hat Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise beschimpft", meinte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. "Ich glaube nicht, dass Sie rassistisch sind. Ich will nicht ausschließen, dass der Begriff 'Marokkaner' in Innsbruck mittlerweile eine andere Bedeutung hat, trotzdem bleibt die ursprüngliche Bedeutung, die Bezeichnung eines ganzen Volkes, bestehen", erklärte der Richter dem Angeklagten.

"Man kann nicht begrifflich ein ganzes Volk in Sippenhaft nehmen", begründete er die Verurteilung wegen Verhetzung. Penz wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger beriefen, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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