Fekter jubelt

Steuerdeal mit Liechtenstein fix – “großer Wurf”

Wirtschaft
29.01.2013 16:42
Ab 2014 wird "steuerflüchtiges" Vermögen aus Österreich auch in Liechtenstein von der Steuer erfasst - neben künftigen Kapitalerträgen ebenso Gelder, die bereits dort geparkt sind. Diese "Sünden" aus der Vergangenheit sollen durch die Zahlung einer Abgeltungssteuer getilgt werden. Das sieht das Steuerabkommen Österreichs mit dem Fürstentum Liechtenstein vor, das Finanzministerin Maria Fekter am Dienstag in Vaduz mit ihrem Amtskollegen Klaus Tschütscher unterzeichnet hat. Fekter bezeichnete den Steuerdeal als "großen Wurf".

Neben der künftigen Besteuerung von Kapitalerträgen aus Vermögen von Österreichern in Liechtenstein wird durch "Einmalzahlungen" auch ein Schlussstrich unter bisher illegale Vermögen gezogen. Dabei beträgt der Mindeststeuersatz 15 Prozent, der Höchststeuersatz grundsätzlich 30 Prozent - in Ausnahmefällen (bei besonders hohen Vermögen) können es aber auch 38 Prozent sein. Auch das Abkommen Österreichs mit der Schweiz sieht 15 bis 38 Prozent vor. Die Einmalzahlungen aus Liechtenstein sollen großteils im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2014 nach Österreich fließen - der heimische Fiskus rechnet mit 300 bis 500 Millionen Euro.

Inhaltlich geht die Regelung mit Liechtenstein über den Pakt mit den Eidgenossen hinaus: Nicht nur Kapitalvermögen von Österreichern bei Banken wird erfasst, sondern auch Kapitalvermögen, das von Treuhändern für Österreicher in liechtensteinischen Stiftungen weltweit verwaltet wird. Konkret geht es dabei um die Nutzungsberechtigten an transparenten Vermögensstrukturen im Fürstentum sowie um die Stifter und Zuwendungsbegünstigten intransparenter Strukturen. Das Inkrafttreten ist für 1. Jänner 2014 geplant.

Laut dem Liechtenstein-Abkommen werden künftig - ähnlich der Regelung mit den Eidgenossen - die Kapitalerträge der Vermögenswerte von Österreichern im Fürstentum besteuert. "Transparente" Vermögen unterliegen einer der heimischen Kapitalertragsteuer nachempfundenen Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Für "intransparent" angelegte Gelder gilt für Eingänge im Falle einer Offenlegung ein Stiftungseingangs-Sondersteuersatz von fünf oder 7,5 Prozent, andernfalls sind es 7,5 oder zehn Prozent - je anonymer desto teurer, wie Fekter am Dienstag erklärte.

Fekter freut sich über "großen Wurf"
Ab Mitte 2014 könnten aufgrund des Abkommens einmalig "einige Hundert Millionen Euro" in Österreichs Kassa gespült werden, die weiteren Einnahmen seien noch nicht konkret einschätzbar, so Fekter. Sie bezeichnete das Vaduz-Abkommen als "großen Wurf" für die heimischen Steuerzahler, weil damit "Steuergerechtigkeit hergestellt" werde. Vizekanzler Michael Spindelegger bezeichnete das Steuerabkommen am Dienstag als einen "weiteren wichtigen Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit".

"Wir haben ein wasserdichtes Abkommen geschaffen. Das zeigt, dass Liechtenstein willig ist, die brisanten Finanzfragen anzugehen", so Klaus Tschütscher, Innenminister und gleichzeitig Regierungschef des Fürstentums.

Von den rund 32.000 Stiftungen in Liechtenstein könnten laut Schätzungen aus dem Finanzministerium 3.000 einen österreichischen Hintergrund haben, andere Vermutungen reichen sogar bis zu 6.000. Der wohl prominenteste heimische Stiftungsbesitzer: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

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