Will Verlegung

Stadler: “Kein fairer Prozess, sondern Racheakt”

Österreich
29.03.2014 10:45
Für den Nötigungsprozess gegen den EU-Abgeordneten Ewald Stadler gibt es einen neuen Termin. Wie das Wiener Straflandesgericht am Samstag mitteilte, soll das Verfahren, in dem es um die sogenannte Paintball-Affäre geht, nun am 29. April verhandelt werden. Stadler hat unterdessen beantragt, das Verfahren an ein anderes Gericht zu delegieren, weil er im Bereich des Wiener Oberlandesgerichts "keinen fairen Prozess" zu erwarten habe. Die gesamte Causa sei ein "Akt der Vergeltung".

2007 waren Jugendfotos von FPÖ-Parteiobmann Heinz-Christian Strache publik geworden, die ihn bei Waldspielen mit Neonazis zeigen. Stadler gilt als Drahtzieher dieser Affäre, die Strache in schwere Bedrängnis brachte. Bevor die Fotos an die Öffentlichkeit kamen, soll Stadler laut FPÖ versucht haben, Strache zu nötigen. Er habe damals Zugeständnisse im Streit um die Finanzierung der Freiheitlichen Parteiakademie erzielen wollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein erster, für 24. Februar angesetzter Prozesstermin musste wegen einer gleichzeitig stattfindenden Sitzung des Europaparlaments abgesagt werden. Nun soll die Verhandlung am 29. April stattfinden. Ob er zum neuen Termin erscheinen wird, wollte Stadler vorerst nicht sagen.

Stadler: "Kein fairer Prozess, sondern Akt der Vergeltung"
Der EU-Politiker hat nämlich zwischenzeitlich beantragt, den Prozess zu einem anderen Gericht zu verlegen. Im Bereich des Oberlandesgerichtes Wien habe er "keinen fairen Prozess zu erwarten", meinte Stadler. Begründet wird dies im Delegierungsantrag damit, dass die Staatsanwaltschaft Wien vom Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, auf die Causa aufmerksam gemacht wurde. Stadler sieht darin einen "Akt der Vergeltung" für seine kritische Befragung Pleischls im Justiz-Untersuchungsausschuss 2009.

Pleischl wies diesen Zusammenhang zurück. Er betonte, von einem Anwalt auf die in einem Buch über Strache geschilderten Vorwürfe gegen Stadler aufmerksam gemacht worden zu sein. Der Anwalt habe ihm das Buch übergeben, er habe es lediglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet: "Tatsache ist, dass ich keine Anzeigen mache, sondern Anzeigen weiterleite." Die Entscheidung über die Delegierung trifft der Oberste Gerichtshof.

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