Der Anteil jener, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ihr Arbeitsleben beenden, liegt im öffentlichen Dienst wesentlich höher als in der Privatwirtschaft, wie dem aktuellen RH-Bericht zu entnehmen ist. Mehr als die Hälfte der Beamten nahm demnach die Hacklerregelung in Anspruch: 56 Prozent aller männlichen und 55 Prozent aller weiblichen Pensionsneuzugänge gingen auf die Langzeitversichertenregelung zurück.
Zum Vergleich: In der Privatwirtschaft nahmen 42 Prozent der Frauen - hier liegt das gesetzliche Antrittsalter anders als bei den Beamtinnen allerdings bei 60 Jahren - und 16 Prozent der Männer die Alterspension in Anspruch. Die Hacklerregelung nutzten 27 Prozent der Männer und 24 Prozent der Frauen.
Jährliche Ausgaben für Frühpensionen in Millionenhöhe
Genau unter die Lupe nahmen die Prüfer das Innen-, das Justiz- sowie das Sozialministerium. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Sozialministerium betrug im Jahr 2012 demnach 60 Jahre, im Justizministerium 59,2 und im Innenministerium 58,3 (Exekutive) bzw. 58,4 Jahre (Verwaltung). Allein im Jahr 2012 betrugen in diesen drei Ressorts die Pensionsausgaben für jene Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet wurden, 142,87 Millionen Euro.
Generell biete das System "verhältnismäßig viele Anreize für eine vorzeitige Ruhestandsversetzung", kritisiert nun der Rechnungshof. Die Experten fordern gezielte Maßnahmen und Anstöße, um das Pensionsantrittsalter im öffentlichen Dienst zu erhöhen.
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