VfGH zum U-Ausschuss

“Schnelle Entscheidungen brauchen neue Ressourcen”

Österreich
21.10.2014 12:07
Der Verfassungsgerichtshof übernimmt laut Eigendarstellung gerne die Rolle des Streitschlichters in internen Fragen der neuen U-Ausschüsse. Will man "besonders schnelle Entscheidungen", werden aber neue Ressourcen nötig sein, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag - unter Hinweis darauf, dass mit Jänner 2015 noch eine neue Kompetenz, die Gesetzesbeschwerde, dazukommt.

Dass die U-Ausschuss-Reform endlich umgesetzt und damit das parlamentarische Minderheitsrecht gestärkt wird, begrüßt VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, der schon seit Langem darauf gedrängt hatte. Dem VfGH die Rolle des Streitschlichters zu übertragen, "passt gut", betonte Neuwirth mit Verweis auf eine ähnliche Regelung etwa in Deutschland. Wobei er unterstreicht: Auch wenn es hier um Entscheidungen geht, die "vielleicht näher am politischen Betrieb" seien, werde der VfGH nach rechtlichen und nicht nach politischen Kriterien entscheiden.

Der Gerichtshof soll bei Meinungsverschiedenheiten über die Zulässigkeit des Ausschusses an sich, die Ladung von Zeugen oder von Aktenanforderungen angerufen werden können. Wichtig wäre, so Neuwirth, dass der Gesetzgeber schon im Antrag "so präzise wie möglich formuliert, was man vom VfGH will und was nicht". Rasche Entscheidungen auch außerhalb der Session sind für den Gerichtshof prinzipiell nichts Neues, in manchen Asylfragen wird binnen ein, zwei Tagen eine - meist vorläufige - Entscheidung getroffen.

VfGH wird sich in Begutachtung einbringen
Wie genau man mit den U-Ausschuss-Fragen umgehen wird, kann Neuwirth - da der Antrag noch nicht vorliegt - noch nicht sagen, "der VfGH wird sich in die Begutachtung einbringen". Jedenfalls seien "neue Ressourcen" nötig, wenn einerseits rasche Entscheidungen in U-Ausschuss-Fragen erwartet werden, dazu die Gesetzesbeschwerde in Kraft tritt und andererseits die bisherige für ein Verfassungsgericht kurze Verfahrensdauer beibehalten werden soll.

Mit der neuen Gesetzesbeschwerde können sich ab 1. Jänner 2015 alle Bürger mittels "Parteiantrag" direkt den VfGH wenden, wenn sie meinen, in einem Zivil- oder Strafverfahren wegen einer verfassungswidrigen Bestimmung verurteilt worden zu sein.

U-Ausschuss: Faymann zufrieden, Schelling gelassen
Bundeskanzler Werner Faymann zeigte sich mit der Einigung auf die Reform der Untersuchungsausschüsse am Dienstag jedenfalls zufrieden. "Ein guter Tag für die Entwicklung der demokratischen Kontrolle" sei das gewesen, sagte Faymann nach dem Ministerrat. Die Reform sei auch politisch richtig, denn damit könne die Opposition eine Untersuchung aus eigener Kraft einsetzen: "Da müssen wir uns nicht verbiegen und so tun als fänden wir es richtig, wenn die Mehrheitspartei anderer Meinung ist." Er selbst werde jedenfalls jederzeit aussagen: "Wenn das Minderheitenrecht mich vorlädt, dann bin ich dort."

Finanzminister Hans Jörg Schelling zeigte sich angesichts des nun absehbaren U-Ausschusses zur Hypo Alpe Adria gelassen. Dass ein U-Ausschuss die rechtlichen Auseinandersetzungen mit der früheren Hypo-Mutter Bayerische Landesbank beeinträchtigen könnte, glaubt Schelling nicht, wie er am Rande der Regierungssitzung sagte. Seitens des Finanzministeriums werde man jedenfalls alle Akten zur Verfügung stellen. Eine Art Untersuchungsausschuss habe es ja schon in Kärnten gegeben und auch die noch tagende Griss-Kommission habe alle Unterlagen erhalten.

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