Trotz Frauenquote

Schiedsgericht bestätigt SPÖ-Mandat für Schopf

Österreich
11.03.2015 13:54
Ein Schiedsgericht der SPÖ Oberösterreich hat die Entscheidung der Parteigremien bestätigt, dass der Gewerkschafter Walter Schopf und nicht die ehemalige oberösterreichische Frauenvorsitzende Sonja Ablinger auf das Mandat der verstorbenen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nachrücken soll. Es war von Ablinger mit Verweis auf die Quotenregelung beansprucht worden, obwohl sie hinter Schopf gereiht war.

Ablinger sowie die SP-Frauen und Jugendorganisationen hatten damals argumentiert, dass die von der SPÖ selbst auferlegte Frauenquote von 40 Prozent nicht erreicht worden sei und Schopf daher zugunsten einer weiblichen Kandidatin verzichten hätte müssen.

Die oberösterreichische Landespartei und in Folge der Bundesvorstand machten jedoch den Weg für Schopf frei, was auf Antrag der Sozialistischen Jugend und anderer Jugendorganisationen wie VSStÖ und AKS schließlich zu einem Schiedsgericht führte.

SPÖ verpasste sich neue Quotenregelung
Der Fall hatte innerhalb der SPÖ für heftige Diskussionen gesorgt. In weiterer Folge wurde beim Parteitag im November eine neue Quotenregelung verabschiedet. Diese ermöglicht es dem Bundesparteivorstand, einzugreifen, wenn zu wenige Frauen (oder auch Männer) über die Landeslisten zum Zug kämen. In den Landesparteien wird die aktuelle Quotenregelung übrigens nur in Wien eingehalten.

Ablinger war bereits davor im Zuge der durchaus heftigen Wortgefechte zurückgetreten. Ihr folgte die Landtagsabgeordnete Sabine Promberger als Vorsitzende der oberösterreichischen SPÖ-Frauen nach.

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