Versteckte Haftungen

RH deckt “Schattenbudgets” bei Gemeinden auf

Österreich
21.11.2013 17:17
Die rot-weiß-roten Finanz-Hiobsbotschaften wollen derzeit nicht abreißen: Nach den fehlenden Milliarden im Bundesbudget bis 2018 tickt bei den Gemeinden die nächste Bombe. Denn bei der Prüfung von acht Städten von Eisenstadt bis Bludenz stellte der Rechnungshof überall neben den offiziellen Schulden noch versteckte Haftungen in Millionenhöhe für ausgelagerte Betriebe fest.

Erst seit 2011 darf der Rechnungshof auch kleinere Städte ab 10.000 Einwohner prüfen. Konkret geprüft wurde nun die finanzielle Lage der Gemeinden Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Knittelfeld, Mistelbach, St. Veit/Glan, Stockerau und Wörgl. Prüfzeitraum waren die Jahre 2008 bis 2011. Und überall zeigt sich, "dass das Rechnungswesen keinen ausreichenden Überblick über das wahre Ausmaß der Finanzen gibt", rügte Rechnungshof-Chef Josef Moser am Donnerstag.

Gewaltige "Schattenbudgets" ohne öffentliche Kontrolle
Hauptgrund ist, dass viele Gemeinden Bereiche von Bestattung, Abwasserentsorgung oder Schulbau bis zu Freizeitanlagen und Hotels als eigene Betriebe ausgegliedert haben, für deren Schulden sie natürlich weiter haften. Neben dem offiziellen Haushalt entstanden so gewaltige "Schattenbudgets" ohne Transparenz und öffentliche Kontrolle.

Den Vogel schießt Hall in Tirol ab. Zu 16,6 Millionen Euro bekannter Verbindlichkeiten kommt mit 63,1 Millionen Euro fast die vierfache Summe an verdeckten Haftungen (für Stadtwerke etc.) dazu. In der burgenländischen Landeshauptstadt Eisenstadt kommen so 11,5 Millionen Euro zu 19,3 Millionen dazu und auch in St. Veit/Glan sind es stolze 21 Millionen Euro zu bekannten 26,7 Millionen Euro.

Gebühren: Willkürlich berechnet und teils gesetzeswidrig
Dazu kommen viele weitere Missstände, etwa völlig willkürliche Berechnung von Gebühren. So verlangt Bludenz für ein Reihenhaus 800 Euro im Jahr Kanalabgabe, Wörgl etwas über 400 Euro. Und Gebührenüberschüsse fließen in einigen Gemeinden ins allgemeine Ortsbudget. Die Prüfer des RH orten hier Gesetzeswidrigkeit, denn dies stellt eine Einhebung einer Steuer ohne Rechtsgrundlage dar.

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