Grüne, FP, ARGE Daten

Rettungsgasse überwachen? Kritik an Bures-Vorschlag

Österreich
05.04.2013 15:50
Der Vorschlag von Verkehrsministerin Doris Bures, die Einhaltung der Rettungsgasse künftig mit 800 Kameras zu überwachen, sorgt weiter für Diskussionen. Am Donnerstag hatte bereits Innenministerin Johanna Mikl-Leitner Bedenken geäußert, am Freitag zog die Opposition nach. Für die Grünen schießt Bures "weit über das Ziel hinaus", die FPÖ hält den Vorschlag für "demokratiepolitisch äußerst bedenklich".

"Wenn für eine Verwaltungsübertretung wie die Nichteinhaltung der Rettungsgasse Daten künftig gespeichert werden, wird unweigerlich die Debatte darüber beginnen, warum diese Daten nicht auch zur möglichen Aufklärung von Straftaten oder gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr gespeichert werden dürfen", so Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. "Am Ende steht die lückenlose Überwachung - auf der Strecke bleiben die Grundrechte", befürchtet Steinhauser.

Massive Kritik kam auch von der FPÖ: "Insgesamt ist der Vorschlag unüberlegt und überzogen und zeigt den demokratiepolitisch bedenklichen Umgang der Verkehrsministerin mit dem Datenschutz", erklärten der freiheitliche Verfassungssprecher Harald Stefan und der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, Werner Herbert.

Datenschützer hatten bereits am Donnerstag Alarm geschlagen. ARGE-Daten-Chef Hans Zeger sprach von "ganz unglaublichem populistischem Unfug". Er glaube nicht, dass eine derartige Novelle vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde.

SPÖ kalmiert
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim versuchte die Gemüter zu beruhigen: "Von Totalüberwachung kann keine Rede sein. Vielmehr werden beim Datenschutz hohe Standards gesetzt und auch die Datenschutzkommission und der Verfassungsdienst eingebunden", so Jarolim.

Bures wiederum bekräftigte, dass es "keine flächendeckende Aufzeichnung geben wird, sondern nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts und nur zum Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens Bilder aufgezeichnet werden dürfen". Der Unterschied sei, dass Beamte derzeit in Videostationen nur zuschauen könnten, wenn ein Autofahrer die Rettungsgasse blockiere.

Bures stichelte auch gegen ihre Regierungskollegin Mikl-Leitner: Sie finde es "zynisch, wenn die Innenministerin in der Blockade der Einsatzkräfte 'nur ein Verwaltungsdelikt' sieht", so die Verkehrsministerin. Laut der geplanten Novelle sollen Polizisten künftig bei Staubildung Videos aufnehmen können, um Autofahrer zu belangen, die gegen die Rettungsgasse verstoßen (siehe Infobox).

Verfassungsjurist gibt Bures recht
Rückenwind bekam Bures am Freitag vom Verfassungsjuristen Heinz Mayer. Dieser sagte, es sei "sehr wohl zulässig, Verkehrsverhalten zu beobachten und festzuhalten, wenn es zur Verfolgung von Straftaten dient". Dabei handle es sich nämlich nicht um "sensible Daten". Die Videos dürften jedoch "nur für Zwecke der Strafverfolgung" benützt werden. Dafür brauche es eine gesetzliche Regelung.

In der geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung muss laut Mayer "festgehalten werden, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zweck" die Aufnahmen erfolgen. Es dürfen nur jene Verkehrsteilnehmer identifizierbar festgehalten werden, die im Verdacht stehen, eine Übertretung begangen zu haben. Jene Personen, die gesetzeskonform eine Rettungsgasse bilden, müssen unkenntlich gemacht werden.

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