Bures-Plan

Rettungsgasse: 49 Hotspots werden videoüberwacht

Motor
02.05.2013 15:05
Vor einem Monat hat Verkehrsministerin Doris Bures erstmals ihren Plan präsentiert, Rettungsgassensünder künftig via Videoüberwachung zur Kasse zu bitten. Nun wurde die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung konkretisiert: Laut einer begleitenden Verordnung sollen 49 Autobahnabschnitte mittels Asfinag-Kameras überwacht werden. Bures bekräftigte am Donnerstag in Wien, dass es somit "zu keiner flächendeckenden Überwachung der Autofahrer" kommen soll.
(Bild: kmm)

Auch sollen Verkehrsteilnehmer durch die Novelle "nicht abgezockt werden", sondern Feuerwehren und Rettungsorganisationen die Zufahrt zu Unfallorten ermöglicht werden. Damit bekomme die Exekutive ein "effektives Instrument zur Überwachung der Rettungsgasse", sagte Bures bei einer Pressekonferenz.

Diese Hotspots sollen künftig videoüberwacht werden.

Verfassungsjurist Heinz Mayer erstellte ein Gutachten über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Novelle. Darin kam er zum Schluss, dass "der vorliegende Entwurf den Kriterien entspricht", bekräftigte Mayer am Donnerstag. Die Novelle stelle einen zulässigen Eingriff in das Recht auf Datenschutz dar und sei verfassungskonform.

Bures macht Druck, Mikl-Leitner bremst
Der Entwurf wurde bereits dem Innenministerium übermittelt. "Ich begrüße, dass das Verkehrsministerium die Forderung nach einer flächendeckenden Videoüberwachung aufgegeben hat - das wäre ein Angriff auf die Freiheit der Bürger und den Schutz der Bürgerrechte", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

Jetzt brauche es "eine seriöse Diskussion und dazu bedarf es einer genauen Prüfung und einer breiten Diskussion mit Experten", so Mikl-Leitner. Bures rechnet mit einer Umsetzung der Novelle der Straßenverkehrsordnung noch in dieser Legislaturperiode. Neben der gesetzlichen Regelung müssen "nur ein paar Taferln gedruckt werden", sagte Bures, die benötigten Kameras der Asfinag gebe es ja bereits. Für Mikl-Leitner ist "noch alles offen": "Es ist noch nichts geprüft und noch nichts verhandelt. Und auf der Basis von nichts kann ich dem weder zustimmen noch Prognosen abgeben."

Neuralgische Punkte mit Asfinag definiert
Die videoüberwachten Streckenabschnitte sollen - ähnlich wie bei der Section Control - klar gekennzeichnet sein. Dafür soll es eigene Hinweisschilder mit der Aufschrift "Achtung: Rettungsgassen Kontrolle!" angebracht werden. Die 49 neuralgischen Punkte wurden gemeinsam mit der Asfinag definiert, "dort kommt es häufig zu Unfällen und Staus und es wird dazu tendiert, hier die Rettungsgasse nicht zu bilden", erläuterte Asfinag-Vorstand Klaus Schierhackl.

Diese Abschnitte befinden sich unter anderem auf der Westautobahn (A1), der Südautobahn (A2), der Mühlkreisautobahn (A7), der Donauuferautobahn (A22) sowie auf der Tangente (A23). Eine Ausweitung der Kontrollpunkte sei mittels Verordnung möglich, sagte Bures. Insgesamt 800 Kameras der Asfinag sind technisch dafür ausgerüstet, Videos zu speichern.

ÖAMTC gegen "Big Brother"-Überwachung
Der ÖAMTC erkennt im Bures-Plan Verbesserungen, dennoch: "Es kann aber nicht angehen, dass alle bisherigen Errungenschaften des Konsumenten- und Datenschutzes übergangen werden, um das Einhalten aller Vorschriften wie ein 'Big Brother' zu überwachen", bekräftigte Martin Hoffer, Chefjurist des Autofahrerclubs.

Der ÖAMTC befürchtet, dass "ein derartiger Vorstoß für eine stetige und dauernde Überwachung von Autofahrern und Motorradfahrern missbraucht werden kann". Nach dem Verfassungsrecht darf in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nur dann eingegriffen werden, wenn kein gelinderes Mittel zur Zielverfolgung zur Verfügung steht, so der ÖAMTC. Ob das bei allen Delikten der Rettungsgasse der Fall ist, bezweifelt Hoffer.

ARBÖ sieht wichtige Forderung erfüllt
Der ARBÖ sieht darin, dass die Überwachung nicht flächendeckend, sondern punktuell erfolgt, "eine wichtige Forderung erfüllt", so Generalsekretärin Lydia Ninz in einer Aussendung. Auch dass diese Abschnitte eigens gekennzeichnet werden sollen, begrüßt der ARBÖ, damit sei eine weitere Forderung erfüllt.

Wichtig sei, dass die Videoüberwachung datenschutzrechtlich hieb-und stichfest gestaltet ist. Sie soll nach Auffassung des ARBÖ nur dann zum Tragen kommen, wenn Rettungs- und Einsatzfahrzeuge blockiert werden und Menschenleben auf dem Spiel stehen. Sicherzustellen sei jedenfalls, dass auch die aus dem Ausland kommenden Autofahrer bestraft werden, wenn sie Rettungsgassen blockieren.

Umfrage: 75 Prozent halten Rettungsgasse für sinnvoll
Präsentiert wurde am Donnerstag auch eine Umfrage des Online-Meinungsforschungsinstituts meinungsraum.at. Demnach halten "75 Prozent der Befragten die Rettungsgasse für 'sinnvoll' beziehungsweise 'sehr sinnvoll'", sagte Bures zu den Ergebnissen. Acht von zehn Autofahrern sprachen sich dafür aus, dass Lenker, die die Rettungsgasse blockieren, belangt werden. 67 Prozent waren für Videoaufnahmen als Beweismittel.

Bei der Umfrage gaben auch mehr als die Hälfte der Österreicher an, bereits einmal oder mehrmals in einer Situation gewesen zu sein, in der die Rettungsgasse gebildet werden musste. 80 Prozent haben dabei eine Behinderung durch andere Autofahrer erlebt. Befragt wurden zwischen 11. und 15. April 1.000 Autofahrer zwischen 18 und 65 Jahren.

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(Bild: kmm)



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