"Wichtiger Schritt"

Pflegekarenz ab 2014 geplant: Bis zu 1.400 € monatlich

Österreich
26.04.2013 12:03
Pflegende Angehörige sollen künftig bis zu drei Monate in Pflegekarenz gehen können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Freitag in Begutachtung geht. Für die Job-Unterbrechung ist ein Karenzgeld von bis zu 1.400 Euro monatlich vorgesehen. Damit setze man "einen wichtigen weiteren Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und pflegenden Angehörigen", unterstrichen Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Dass der Arbeitgeber der Karenz zustimmen muss, stößt allerdings auf Kritik.

Die Pflegekarenz soll im Normalfall ab der Pflegegeldstufe 3, bei minderjährigen Kindern und bei Demenz bereits ab Stufe 1 möglich sein und bis zu drei Monate dauern können. Ein Angehöriger kann die Pflegekarenz einmal antreten, bei einer Verschlechterung des Zustands - einer Erhöhung der Pflegegeldstufe - auch ein weiteres Mal. Pro Pflegebedürftigem können zwei Angehörige in Karenz gehen. Gelten sollen die Neuregelungen ab 1. Jänner 2014.

Krankenversicherung besteht weiter
Das Pflegekarenzgeld orientiert sich am zuletzt bezogenen Gehalt. Maximal sollen es 1.400 Euro pro Karenzmonat sein. Eine Krankenversicherung besteht während dieser Zeit weiter, auch der Erwerb des Abfertigungsanspruchs bleibe aufrecht, hieß es aus dem Sozialministerium. "Selbstverständlich bleibt man währenddessen auch krankenversichert", betonte Hundstorfer.

Eine finanzielle Unterstützung ist auch für die Familienhospiz-Karenz geplant. Bisher gab es nur in Härtefällen eine Geldleistung des Familienministeriums. Nun sollen alle die analoge Leistung der Pflegekarenz des Sozialministeriums erhalten. Für sehr kinderreiche Familien kann es höhere Leistungen geben.

Auch Pflegeteilzeit kommt
Neben der Pflegekarenz soll künftig auch eine Pflegeteilzeit möglich sein. Analog zur Karenz soll diese maximal drei Monate in Anspruch genommen werden können, teilten Sozial- und Wirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Aussendung mit. Die Arbeitszeit darf auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden, die Geldleistung wird anteilig des reduzierten Einkommens errechnet.

Die übrigen Regeln für die Pflegeteilzeit entsprechen jenen für die Pflegekarenz, auch Pensions- und Krankenversicherung bleiben aufrecht. Zuständig für die neuen Maßnahmen ist das Bundessozialamt - Pflegende hätten damit für alle Leistungen künftig nur einen Ansprechpartner, betonten Hundstorfer und Mitterlehner. "Mit der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit soll eine deutliche Entlastung in einer sehr schwierigen Zeit erreicht werden, ohne dass die Betroffenen fürchten müssen, ihren Job zu verlieren", so die beiden Minister.

IG Pflegender Angehöriger: "Wichtiger Schritt"
Die Interessensgemeinschaft Pflegender Angehöriger zeigte sich im Ö1-"Morgenjournal" über die Einführung einer Pflegekarenz erfreut. Dabei handle es sich um einen "sozialpolitisch wichtigen Schritt", erklärte Präsidentin Birgit Meinhard-Schiebel. Als "Pferdefuß" bezeichnete sie allerdings die notwendige Zustimmung des Arbeitgebers. Grundsätzlich pochte sie auch auf eine regelmäßige Valorisierung des Pflegegeldes.

SPÖ, FPÖ, Grüne und BZÖ begrüßen neues Modell
SP-Sozialsprecherin Renate Csörgits begrüßt die Einigung auf das neue Modell. "Es ist wichtig, dass wir Angehörige in so einer strapaziösen Zeit unterstützen." Vor allem Frauen würden hier unterstützt werden, aber "auch Männer können sich nun leichter um pflegebedürftige Angehörige kümmern", so Csörgits.

Auch die FPÖ begrüßt den Gesetzesentwurf des Sozialministeriums. Die neue Pflegekarenz sei ein "wesentlicher Schritt" dazu, den pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung als bisher zukommen zu lassen, erklärte FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer in einer Aussendung. Zugleich fordert Hofer aber, beim Pflegegeld "endlich die längst fällige Inflationsanpassung vorzunehmen".

"Die Einführung einer Pflegekarenz ist jedenfalls einen Schritt in die richtige Richtung", freut sich auch Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen, über den geplanten Gesetzesentwurf. Sehr fraglich sei allerdings, ob eine Pflegekarenz von nur drei Monaten ausreichend sein wird. Als "positiven Schritt" wertet BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner die Pläne. Als "Schönheitsfehler" sieht Haubner die Tatsache, dass die Pflegekarenz vom Arbeitgeber genehmigt werden müsse, hier also keine Rechtssicherheit bestehe.

Auch Rotes Kreuz fordert Rechtssicherheit
"Wir begrüßen den Gesetzesentwurf für die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit", freut sich Werner Kerschbaum, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes, über den Gesetzesentwurf. Bei Bedarf solle allerdings die Möglichkeit bestehen, die Pflegekarenz auf sechs Monate auszudehnen. Kritisch sieht Kerschbaum auch den Punkt, dass der Arbeitgeber der Pflegekarenz zustimmen muss. "Wichtig für pflegende Angehörige in einer solchen Situation sind rasche Unterstützung und Rechtssicherheit."

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