Bis zum Jahr 2019

Pflege: Verbesserung für Eltern behinderter Kinder

Österreich
04.11.2014 11:47
Das Sozialministerium hat am Dienstag im Ministerrat sozialrechtliche Verbesserungen für Eltern beschlossen, die ihre behinderten Kinder pflegen. Derzeit sind die Betroffenen gegenüber jenen Personen, die ihre Eltern betreuen, schlechtergestellt - etwa hinsichtlich der Anrechnung auf die Pension. Diese Ungleichbehandlung soll nun schrittweise bis 2019 beseitigt werden.

Auch bisher schon konnten sich pflegende Eltern von behinderten Kindern pensionsversichern - ebenso wie Personen, die sonstige nahe Angehörige wie etwa die Eltern pflegen. Die Pensionsversicherungsbeiträge werden dabei von der öffentlichen Hand getragen.

Allerdings waren Eltern von behinderten Kindern bisher schlechtergestellt: Diesen wurden (über den Familienlastenausgleichsfonds) Beiträge in der Höhe von 1.105,50 Euro pro Monat gezahlt. Die andere Gruppe erhielt über das Sozialministerium hingegen 1.649,84 Euro.

Schrittweise Angleichung bis 2019
"Mit dem heute im Ministerrat vorgestellten Gesetzesentwurf soll dieser Unterschied schrittweise bis 2019 ausgeglichen werden", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Rande der Regierungssitzung. Mehr als 3.500 Mütter und Väter von behinderten Kindern sollen von dieser Verbesserung profitieren.

Die schrittweise Angleichung startet ab 2015: Pro Jahr werden rund 100 Euro mehr für die Pension angerechnet. 2019 sollen die beiden Gruppen dann die gleiche Pensionsgrundlage in der Höhe von 1.649,84 Euro haben. Die Mehrkosten betragen ab dann pro Jahr etwa vier Millionen Euro, die vom Sozialministerium getragen werden.

Nebenerwerbstätigkeit von bis zu 20 Stunden erlaubt
Neben der Verbesserung bei den Pensionen soll es ab 2015 auch für Eltern von zu pflegenden behinderten Kindern möglich sein, eine Nebenerwerbstätigkeit aufzunehmen. Bisher war dies für diese Gruppe im Gegensatz zu pflegenden Personen naher Angehöriger nicht möglich. Nun können pflegende Mütter und Väter von behinderten Kindern eine Erwerbstätigkeit im Ausmaß bis zu 20 Wochenstunden annehmen, ohne ihre Ansprüche auf die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zu verlieren.

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